Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2019 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
In der Zivilrecht Klausur war leider wider erwarten so gut wie sämtliches Wissen hinsichtlich des Zwangsvollstreckungsrechts nutzlos. Inhaltlich ging es im wesentlichen um die Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2001 zur Rechtsfähigkeit der GbR. Aufhänger der Prüfung war, dass die GbR als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden sollte oder war. Ich kann mich leider nicht mehr im Detail an die genaue Konstellation erinnern, irgendwie jedoch kam es dazu, dass die Zwangsvollstreckung ihm das Grundstück betrieben werden sollte. Hiergegen ging die GbR in mehreren Schritten vor. Letztlich sollte eine gerichtliche Entscheidung verfasst werden. Die erste große Hürde bestand hier darin, herauszufinden, was für ein Rechtsbehelf überhaupt statthaft war. Dies war wohl die Grundbuchbeschwerde nach § 71 GBO – die hatte ich sowie auch meine Mitprüflinge zuvor leider noch nie gehört. Die Schwierigkeit bestand daher darin, sich während der Prüfung den Aufbau selbst herzuleiten und einen entsprechenden Tenor zu formulieren.