Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Dezember 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 |
Vorpunkte | 5,37 | 4,25 |
Aktenvortrag | 8 | 3 |
Prüfungsgespräch | 8 | 5,5 |
Endnote | 6,35 | 4,49 |
Endnote (1. Examen) | 5,92 | – |
Prüfungsgespräch:
Zum Fall, angelehnt an: BGH, Urt. v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13
Student aus Hamburg fuhr mit dem Auto der Mutter. Beim Abbiegen übersah er versehentlich eine Fahrradfahrerin ohne Helm, die den Fahrradweg aus der falschen Richtung befuhr.
Schädelbasisbruch, mehrwöchige Schmerzen und Schüftwunden ohne Folgeschäden, Krankenhausaufenthalt, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und kaputtes Fahrrad. Gutachten ergab, dass bei Tragen eines Helmes die Verletzungen geringer gewesen wären.
Welche Ansprüche und woraus? Welches Gericht ist zuständig, Rechtsgrundlage? Wo liegt der Unterschied in der Haftung nach dem StVG und § 823 BGB? Welche Absätze des § 823 BGB kommen in Betracht? Mitverschulden der Fahrradfahrerin wegen Nichttragens eines Helmes? Inhalt des entsprechenden Urteils? Warum Gutachten? Welche Schäden werden ersetzt? Welche Funktionen hat § 253 BGB?
Anmerkung:
Interessant war, dass er genau den Fall abfragte, den an einem Verhandlungstag von sich zur Diskussion stellte, als ich eine Woche zum ihm während meiner Ausbilderin am Amtsgericht im Urlaub war, abgeordnet wurde.
Zwischen zwei Verkehrssachen stellte er den Fall zur Diskussion, ich gab freiwillig meinen Senf dazu, welcher von ihm hart und unsachlich abgeschmettert wurde. Es kann auch Zufall sein, dass er in der Mündlichen nun ausgerechnet diesen Fall wieder diskutiert haben wollte, vielleicht war er aber auch einfach gutmütig?!
Am Ende mischte er sich auch in die Diskussion beim Verwaltungsrechtsfall (Helmtragungspflicht/Befreiung) ein und verteidigte sogar meine Position…