Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2019 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Sonstiges
Gedächnisprotokoll:
Bei der Klausur handelte es sich im wesentlichen um den bekannten Porsche-Tuning-Fall des Kartellrechts. Der Fall findet sich unter BGH, Urt. vom 06.10.2015 – KZR 87/13, aufbereitet in Alexander, Fälle zum Kartellrecht, Fall 9.
Letztlich ging es darum, dass Porsche ein Tuning-Unternehmen, welches sich auf das Tuning von Fahrzeugen der Marke Porsche spezialisiert hat, aufgehört hat, mit Porsche Neuwagen, welche das Tuning-Unternehmen aber zur Präsentation seines Angebots benötigt, zu beliefern.
Schwerpunkte des Falles lagen in der Marktabgrenzung, der Feststellung der relativ marktbeherrschenden Stellung seitens des Automobilherstellers Porsche gegenüber dem besagten Tuning-Unternehmen, und letztlich in einer umfassenden Interessenabwägung im Rahmen der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung iSv § 19 GWB vorlag. Am Rande ging es auch um die Voraussetzungen der Kartellrechtlichen Schadens- und Unterlassungsansprüche. Diese stellten aber nicht den Schwerpunkt der Aufgabenstellung dar.