Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Juli 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Vorpunkte | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
Zivilrecht | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 |
Strafrecht | 11 | 11 | 11 | 11 | 11 |
Öffentliches Recht | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 |
Endpunkte | 52 | 52 | 52 | 52 | 52 |
Endnote | 7.16 | 7.16 | 7.16 | 7.16 | 7.16 |
Prüfungsgespräch:
Wir begannen die Prüfung mit einigen Fragen aus dem Handelsrecht. Hierbei ging es zunächst darum, was eine Firma ist. Im Anschluss daran wurden wir gefragt, wie man eine Firma übertragen kann und was ein Rechtskauf und ein Sachkauf ist, nachdem dies von einem Prüfling aufgegriffen wurde.
Im Anschluss daran sprachen wir über die negative und positive Publizität im Handelsregister und der Prüfer wollte wissen, was das Handelsregister überhaupt ist.
Im Anschluss besprachen wir einen Fall, welcher bereits zu Anfang auf unserem Platz lag. Der Prüfer fasste den Fall kurz zusammen.
Es ging um einen Mann, der Inhaber einiger Immobilien ist und Umsatzsteuer bezahlt. Der Mann kaufte auf Amazon ein Gerät von einem Unternehmer. Im Laufe der Zeit zeigte sich ein Mangel an dem Gerät und der Mann reparierte das Gerät auf eigene Rechnung und wollte den Kaufpreis zurück. Hierbei nahm er den Service von Amazon in Anspruch, welcher ihm das Geld zurückzahlte. Der Unternehmer wollte im Anschluss daran erneut Kaupreiszahlung von dem Mann.
Es wurde nach den Ansprüchen gefragt.
Der Fall erinnert an die Pay Pal Käuferschutz Fälle, bei denen es zum Wideraufleben des Kaufpreises kommt, soweit der Pay Pal Käuferschutz aktiviert wurde.
Wir sprachen über das Wideraufleben des Kaufpreises und über den Sachmangel. Weiterhin diskutierten wir, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegen könnte. Problematisch hieran war, dass der Mann sich als Unternehmer ausgegeben hatte. Wir grenzten den Unternehmer des Verbrauchers ab.
Auf die im Fall vorgenommene Selbstvornahme kamen wir nicht mehr zu sprechen.
Dann war die Prüfung beendet.