Auf LTO.de ist am Freitag ein interessanter Artikel erschienen, der sich mit der richtigen Lernstrategie beschäftigt. Basierend auf den Ausführungen von Frau Dr. Helga Esselborn in ihrem Buch „Leichter lernen: Strategien für Prüfung und Examen“ [Partnerlink] werden drei Schritte für erfolgreiches Lernen aufgezeigt. Diese Schritte lassen sich meiner Meinung nach auch sehr gut auf die Examensvorbereitung anwenden. Die folgenden Ausführungen basieren auf eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit anderen Studenten und Referendaren und sind sicherlich nicht 1:1 auf jeden Lerntyp übertragbar.
Im ersten Schritt wird der Lernstoff aufgenommen, d.h. es werden klare Lernziele formuliert.Für die juristischen Staatsexamina sollte dafür unbedingt in die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen geschaut werden, denn diese enthalten wertvolle Hinweise auf den Erwartungshorizont des Prüfungsamtes. In NRW enthält § 11 II JAG NRW den Prüfungsstoff für das 1. Examen:
(2) Pflichtfächer sind
1. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze:
a) Buch 1 (Allgemeiner Teil);
b) Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse), dabei Abschnitt 8 ohne die Titel 2, 11, 15, 18 und 25;
c) im Überblick das Produkthaftungsgesetz sowie die Haftungsregelungen des Straßenverkehrsgesetzes;
[usw.]
Nach diesen Vorgaben sollte man sich nun einen groben Lernplan erstellen, der zunächst nur die im Gesetz genannten Pflichtfächer enthält. Dann nimmt man sich für jedes Pflichtfach entsprechende Lernmaterialien (Bücher, Skripten, Vorlesungsmaterialien, Repunterlagen, Übersichten, Lernmaterialien aus dem Internet etc.) zur Hand und füllt den groben Lehrplan mit einzelnen Unterthemen auf. So könnten beispielsweise unter „BGB AT“ folgende Unternehmen auftauchen [entnommen aus dem Inhaltsverzeichnis des Alpmann-Schmidt-Skriptes BGB-AT]: Rechtsgeschäfte (Willenserklärung, Vertrag, einseitige Rechtsgeschäfte, Auslegung), Bedingung/Befristung, Vertretung, usw. Die Erstellung eines guten Lernplanes erfordert viel Zeit, sollte aber auf keinen Fall vernachlässigt werden. Im zweiten Schritt ist dieser nämlich extrem hilfreich.
Im zweiten Schritt wird der Lernstoff aufbereitet, d.h. in eine „gut verdauliche“ Form gebracht. Man hangelt sich anhand des Lernplans aus Schritt 1 durch die Fächer und erstellt zu jedem Thema die passenden Lernmaterialien. Das Wissen aus den Skripten, Büchern oder Repunterlagen muss strukturiert werden, um dauerhaft im Gedächtnis zu bleiben. Hier muss jeder seinen eigenen Stil finden, die Meisten (auch ich) lernen jedoch am besten durch Visualisierung des Stoffes in Prüfungsschemata, Zeitstrahle, Mindmaps oder einfach auf Karteikarten. Man sollte die Form der Visualisierung an den jeweiligen Lernstoff anpassen. Es nützt nämlich relativ wenig, sich für strafrechtliche Definitionen eine Mindmap oder einen Zeitstrahl anzulegen – hier bieten sich vielmehr Karteikarten (auch als Programm auf dem Computer/Smartphone, z.B. Anki – Vorstellung bei daboius) an. Das eigene Aufbereiten des Lernstoffes hat den entscheidenden Vorteil, dass man sich schon beim Erstellen der Lernmaterialien Gedanken über den Stoff machen muss. Diese wertvolle Denkarbeit fällt beim Kauf von vorgefertigten Karteikarten komplett weg. Die so erstellten Lernmaterialien sollten während des Lernprozesses immer weiter ergänzt und optimiert werden.
Der dritte Schritt, die Speicherung, fällt aufgrund der guten Vorarbeit nicht mehr schwer. Der aufbereitete Stoff wird wiederholt, bis er „sitzt“. Bei mir hat sich dabei ein Intervallsystem bewährt (ähnlich dem Lernsystem nach Sebastian Leitner), bei dem man den Stoff in immer größer werdenden Zeitintervallen zur Hand nimmt und kontrolliert ob man ihn kann. Lernt man an einem Tag beispielsweise die Vertretung, so sollte dieses Thema direkt am nächsten Tag wiederholt werden, dann nach einer Woche und dann nach einem Monat. Merkt man bei einer Wiederholung, dass der Stoff noch nicht sitzt, wird er ein Intervall „zurückgestuft“ und wird daher früher wiederholt.
Falls ihr weitere hilfreiche Tipps und Lernstrategien habt, könnt ihr sie gerne mittels der Kommentarfunktion hier zur Verfügung stellen.