Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2019 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Delikte: Betrug, Tötungsdelikte, Brandstiftung
Ausgeschlossen: 211,212, 303;
Auf § 81 VVG wird hingewiesen.
A möchte seine Versicherung betrügen. Er plant sein Haus anzuzünden, die im OG befindliche Wohnung zu zerstören und so die Versicherungssumme zu kassieren. Da er ein Alibi für die Tatzeit haben möchte bittet er seinen Freund den B die Tat für ihn auszuführen.
Im OG wohnen, was B nicht weiß, zwei Personen. Das diese zu schaden kommen, beabsichtigt A nicht, er nimmt es jedoch billigend in Kauf.
A und B verabreden sich, dass B, wenn A sich nicht in der Stadt aufhält, mit Brandbeschleuniger einen Brand verursachen soll. Von den Mietern des OG erwähnt A dem B gegenüber nichts.
Als der in einer anderen Stadt weilende A den B anruft, um ihm das Startsignal zu geben, schreitet B zur Tat. Als er das Benzin im Treppenhaus verteilt hört er Stimmen aus dem OG. Nach kurzem Innehalten fährt er mit den Worten „Ach, was soll es, der A ist halt ein guter Freund“ mit dem Verteilen des Benzins fort und zündet dieses an.
Mit Glück können sich die Mieter des OGs retten und werden (leicht?/nicht) verletzt.
Die Wohnung brennt aus. A macht den Schaden ggü. seiner Versicherung geltend und wird ausgezahlt.
Wie haben sich A und B strafbar gemacht?