Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Juli 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz im Juli 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 10,9 6,5 4,8
Zivilrecht 12 7 5
Strafrecht 13 8 6
Öffentliches Recht 12 8 6
Endpunkte 12,33 7,66 5,66
Endnote 11,38 7,33 5,3

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Eilrechtsschutz, Verwaltungsrecht AT, Verwaltungsprozessrecht, Baurecht

Paragraphen: §40 VwGO, §80 LBO, §6 AGVwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte und folgenden, sehr simplen und kurzen, Fall: A baut ein Haus. Ein Beamter der Bauaufsichtsbehörde kommt vorbei und sagt ihm, er solle den Bau einstellen. Zwar könnte man jetzt denken, dass er uns im Baurecht geprüft hat. Dem war aber nicht so. Wir verstanden seine Fragestellung nicht und entsprechend zäh verlief die Prüfung, so dass wir über ein paar Punkte der Zulässigkeit nicht hinaus kamen. Er fragte die erste Kandidatin „Wie ist die Rechtslage?“.
Diese guckte ihn nur irritiert an, woraufhin er anfing zu lachen und meine „Nur ein Witz.“ Stattdessen stellte er folgende Frage: „Was würden Sie denn nun machen?“ Was das Ganze nur bedingt besser machte. Schließlich stellte er die Frage immer weiter um, bis irgendwann klar wurde, dass der A wohl dagegen vorgehen möchte und Klage erhebt. Die erste Kandidatin prüfte sodann den Rechtsweg. Hier wollte der Prüfer nur §40 VwGO hören. Leider fing die Kandidatin an, Ausführungen jeglicher Art zu machen und erzählte ihm, dass ja eine Behörde gehandelt hat. War an dieser Stelle vollkommen überflüssig, was dem Prüfer auch deutlich zu missfallen schien. Das Lächeln war ihm ab diesem Zeitpunkt aus dem Gesicht gewischt. Die Kandidatin prüfte dann noch die statthafte Klageart. Zwei Prüfungspunkte der Zulässigkeit klingen wenig, aber weil der Prüfer seine Fragen so seltsam formulierte und die Kandidatin ziemlich auf dem Schlauch stand waren an diesem Zeitpunkt schon gut 8 Minuten unser 30-minütigen Prüfung rum. Die zweite Kandidatin kam dann auf den Widerspruch zu sprechen. Diesen ließ er sie dann im Detail prüfen. Er stellte ein paar Fragen, die einfach mit dem Lesen des Gesetzes zu beantworten gewesen wären. Sie kam allerdings nie drauf und er wurde zunehmend genervt. Er legte aber im Rahmen des Widerspruchs vor allem Wert darauf, wer denn zuständige Behörde ist und wollte dann auch die einschlägigen Normen des Landesrechts hören und ging insb. auf §6 AGVwGO ein. Mich fragte er dann, was denn der Widerspruch mach. An dieser Stelle verließen wir den Fall und redeten eigentlich nur noch abstrakt. Ich sollte dann ein bisschen über die aufschiebende Wirkung erzählen und dass die Behörde den Ausfall ebendieser anordnen kann. Er stellte mir dann einige Standardfragen zu §80 VwGO und ließ mich diesen von §123 VwGO abgrenzen. Ab hier verfiel die Prüfung in Chaos. Er schilderte eine Abwandlung. Ich denke, anhand der Fragen, die er danach gestellt hat, dass sie ungefähr hätte so lauten müssen: Die Behörde möchte eine rechtswidrige Baugenehmigung zurücknehmen. Allerdings hat er einen so einfachen Satz sehr wirr geschildert. Keiner wusste so richtig, worauf er hinauswill. Wir kamen dann darauf, dass die Behörde den A anhören muss. Vollkommen ohne Zusammenhang sprang er dann von hier darauf, warum denn der Rücknahmeverwaltungsakt nach §48 VwVfG rechtswidrig sein könnte. Hier arbeiteten wir heraus, dass es sich um eine Ermessensnorm handelt und es verschiedene Ermessensfehler gibt. Eine Kandidatin sollte dann erläutern, was Ermessen überhaupt ist. Dann sollten wir jeder eine Fallgruppe des Ermessensfehlgebrauchs nennen und die Prüfung war vorbei. Alles in allem inhaltlich sehr einfach. Aber durch seltsame Fragenstellungen und ein paar verunsicherte Kandidatinnen wurde die Prüfung sehr zäh und wirr.

Fazit:
Macht euch keinen Stress. Stofflich war da nichts, was jemand, der seine schriftlichen Prüfungen bestanden hat, nicht kann. Der Prüfer ist denke ich vom Wesen her ein netter Kerl und will niemandem was Böses. Er drückt sich unklar aus, was sich leider in der Prüfung widerspiegelt. Nicht aber in der Notengebung. Ich kam aus dem schriftlichen mit 10,91 Punkten und habe mich trotz dieser chaotischen Prüfung verbessern können. Genau wie meine Mitprüflinge, die seine Fragen noch schlechter zu beantworten wussten. Wir haben alle damit gerechnet, dass er uns furchtbare Noten gibt, weil die Prüfung so schlecht lief. Dem war aber zum Glück nicht so. Also keine Panik, ihr schafft das!