Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom August 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2020 im zweiten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelte sich um eine Anwaltsklausur aus dem einstweiligen Rechtsschutz und dem Baurecht.
Der Mandant will seine Lagerhalle erweitern und beantragt dies bei der zuständigen Behörde. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Ein Nachbar hat eine denkmalgeschützte Villa und wurde im Vorfeld nicht beteiligt. Für die Erweiterung der Lagerhalle wurde dem Mandanten eine Baugenehmigung erteilt. Der Nachbar macht einen Antrag nach §§ 80a, 80VVwGO geltend. Die Erfolgsaussichten dieses Antrags sollten geprüft werden und herausgearbeitet werden, wie der Mandant reagieren sollte. Der Mandant wurde nach § 65 VwGO beigeladen. Das Rücksichtnahmegebot der BauNVO wurde geprüft. Das Gebiet musste eingeordnet werden als im Zusammenhang bebauter Ortsteil. Der Nachbar stützt seinen Antrag auf denkmalschützende Normen und auf den Brandschutz, weil LKWs des Mandanten immer auf der Zufahrt stehen und es noch mehr LKWs geben wird, wenn die Lagerhalle erweitert werden sollte. Bei dem Mandanten lief es auf den Recht am eingetragenen und Ausgeübten Gewerbebetrieb hinaus.