Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Oktober 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 |
Vorpunkte | 5,0 | 10,8 | 5,5 |
Aktenvortrag | 9 | 15 | 8 |
Prüfungsgespräch | 10,2 | 13 | 10 |
Endnote | 6,5 | 11,8 | 6,5 |
Endnote (1. Examen) | 9,4 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: EBV, Juwelierfall
Paragraphen: §985 BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer sagte zu Beginn der Prüfung, dass ein Mitschreiben nicht notwendig sei, stellte aber dann einen sehr langen und ausführlichen Sachverhalt zur Prüfung. Notizen machen ist daher wohl eher angebracht, um der Prüfung folgen zu können!
Prozessuale Fragen wurden hingegen nicht gestellt.
Prüfungsgegenstand war folgender Fall:
V (Geschäftsinhaberin) verkauft einen Ring an M. Aus Kulanz nimmt die V den Ring zurück. Dafür erhält die M einen Gutschein iHv 6000€. Im weiteren Geschehen kauft die M nun ein Collier zum Preis von 12.000€ bei V. V irrt sich dabei über das Material. Sie glaubt, es handelt sich um Weißgold, stattdessen handelt es sich um höherpreisiges Platin. Die Übergabe des Colliers erfolgt eine Woche später gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises durch den Mitarbeiter des V.
M bringt das Collier zur Reparatur zur V. Diese erklärt die Anfechtung und verweigert die Herausgabe. Nun veräußert die V ihr Ladengeschäft an den W. Über die Geschehnisse um das Collier klärt die V den W auf. Dieser veräußert nun das Collier an einen Dritten.
M möchte nun die Herausgabe des Colliers erreichen, zumindest aber Wertersatz erlangen.
Zunächst sollten wir die tauglichen Anspruchsgrundlagen nennen. Es wurde über vertragliche Ansprüche diskutiert, dingliche und deliktische Ansprüche. Der Prüfer wollte die konkreten Vorschriften über den Geschäftsübergang aus dem HGB hören. Bei der Prüfung kam es ihm insbesondere auf die Prüfung des Irrtums und der Anfechtung an sowie auf die Zurechnung auf die verfügende Mitarbeiterin. Ferner wurde ausführlich das EBV geprüft. Auch wollte der Prüfer auf die Möglichkeit hinaus, dass einem Besitzrecht des W der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen könnte.