Auch die Gerichte machen wohl Sommerpause, deshalb gab es diese Woche nichts Examensrelevantes zu berichten. Was sonst noch so anfiel hier in Kurzform:
- Strafrecht-Online.de: Zwei Jahre sind zu lang – Zum Urteil des OVG Sachsen-Anhalt wegen überlanger Verfahrensdauer
- EXPRESS.de: „Liebesschlösser-Dieb muss in den Knast“ – Das Amtsgericht Köln erblickte in den beliebten Vorhängeschlössern an der Hohenzollernbrücke keine herrenlosen Sachen
- LTO.de: „1,3 Geschäftsgebühr bleibt die Regel„
- FR-Online.de: „Thomas Quick: Der falsche Mörder„
- LTO.de: „Zwei Jahre von Klageeingang bis Verfahrensabschluss sind zu lang“ – Das OVG Sachsen-Anhalt hat erstmals Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer gewährt.