Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2020 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
A ist Eigentümer eines Grundstückes auf dem er verschiedene Skulpturen stehen hat. Diese werden regelmäßig umgestellt, um so den Besuchern seines Grundstückes ein immer neues Erlebnis zu bescheren.
Der Nachbar N lässt aufgrund eines anstehenden Grundstückverkaufs sein Grundstück neu vermessen. Dabei fällt ihm auf, dass eine Skulptur, die auf einem Steinsockel steht und mit Schrauben an diesem befestigt ist. Der Steinsockel ist tief in die Erde eingelassen. N zieht eine neue Grenze mit einem rot-weißen Band, sodass die Skulptur dem Zugriff des A entzogen wurde.
Sodann schließt N mit K einen Kaufvertrag über das Grundstück. K kommt es hierbei darauf an, dass die Skulptur mit übereignet werde, da diese ihm gefalle. N erzählt K nichts von dem Geschehen. Nachdem K das Grundstück erworben hat, leiht er die Skulptur seinem Freund M, der ein Museum betreibt.
A verlangt von M die Herausgabe der Statur. M entgegnet diesem Verlangen, dass er sie von K ausgeliehen hat und doch K Eigentümer geworden sei! Zumindest doch durch die Vereinbarung mit N!
Kann A von M die Herausgabe der Skulptur verlangen?