Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2020 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Am 30. Dezember 2014 meldet K beim zuständigen Polizeipräsidium der Stadt S für den 12. Januar 2015 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 22 Uhr eine öffentliche Versammlung mit dem Motto „S gegen die Islamisierung des Abendlandes“ an. Als Veranstalter benennt sie die Vereinigung „S gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Sgida). Sie sei verantwortliche Leiterin.
Am 7. Januar 2015 ließ der Oberbürgermeister O der Stadt S auf deren Internetseite folgenden Text veröffentlichen:
„Lichter aus! S setzt Zeichen gegen Intoleranz
Neben der Schlosskirche wird an weiteren markanten Gebäuden am Montagabend, 12. Januar, die Beleuchtung ausgeschaltet.
Anlässlich der für Montagabend, 12. Januar, in S angemeldeten Demonstration der „Sgida.“-Bewegung (Anmelderin: K) ruft Oberbürgermeister O alle Einwohnerinnen und Einwohner, örtliche Unternehmen und Geschäftsleute dazu auf, „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen und die Beleuchtung ihrer Gebäude (ausgenommen sicherheitsrelevante Lichter) am Montagabend ab 18.15 Uhr auszuschalten.
Zudem bittet Oberbürgermeister O, sich der Gegendemonstration „S Bürgerinnen und Bürger für Demokratie und Vielfalt – Mit solidarischer Toleranz gegen Ausgrenzung und Hass“ anzuschließen. Diese startet am Montag, 12. Januar, 17.00 Uhr, am X-Platz.
Oberbürgermeister O: „Das ist das richtige Signal, dass in S kein Platz für das Schüren dumpfer Ängste und Ressentiments ist. S ist eine weltoffene und tolerante Stadt, in der jeder willkommen ist.“
Die von K angemeldete Versammlung fand am 12. Januar 2015 statt. Während ihrer Dauer wurde auf Veranlassung des O die Beleuchtung des Rathauses, der Schlosskirche sowie weiterer öffentlicher Gebäude der Stadt S ausgeschaltet.
Nach Abschluss der Versammlung erhebt K Klage gegen die Stadt S und beantragt die Feststellung, dass die Einstellung der Erklärung „Lichter aus! S setzt Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ – insbesondere der Aufruf zur Gegendemonstration – sowie die Abschaltung der Beleuchtung an den öffentlichen Gebäuden rechtswidrig gewesen seien.
Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden?
Bearbeitervermerk: Landesrechtliche Vorschriften sind nicht zu prüfen.