Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2020 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Klausuraufgabe aus staatsanwaltlicher Sicht, zu verfassen war dementsprechend eine Anklageschrift.
Zu prüfen war eine Brandstiftung.
Ich habe einen dreifachen versuchten Mord und schwere Brandstiftung gem. § 306a II StGB geprüft. Es ging um das in Brand setzen einer Scheune mit Gefahr des Übergreifens auf ein benachbartes Gebäude. In diesem befanden sich drei Menschen.
Die Frage war dann, wann die Tat genau begann, also wann die Scheune effektiv in Brand gesetzt wurde. Soweit ich mich erinnere, war in diesem Kontext auch noch ein Rücktritt bzw. tätige Reue zu prüfen. Es könnte sein, dass hiermit auch ein Beweisproblem verknüpft war, dergestalt, dass die ermittelnde Beamtin nicht korrekt belehrt hatte – es kann aber auch sein, dass ich das mit einem anderen Fall verwechsle. Sorry.
Anzuklagen war entsprechend zum Schwurgericht. Ein Fall der notwendigen Verteidigung lag natürlich auch vor. Darüber hinaus war ein Haftbefehl zu beantragen. Einstellungen gem. § 170 StPO kamen icht in Betracht. Weitere prozessuale Probleme ergaben sich nicht.
Habe gerade nochmal gegoogelt. Sollte sich um diesen Beschluss des 2. Strafsenats des BGH vom 12.11.2019 – 2 StR 415/19 handeln.