Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2020 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur wurde aus Rechtsanwaltssicht gestellt. Es ging um eine Berufung im Mietrecht. Der Mandant war der Mieter der Wohnung. In erster Instanz wurde der Mieter von seinem Vermieter auf auf Räumung der vermieteten Wohnung verklagt. Dem war eine Kündigung des Mietverhältnisses vorausgegangen. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Mieter übermäßig geraucht hätte (siehe unten).
Gegen diese Räumungsklage des Vermieters hat der Mieter Widerklage erhoben. Diese war gerichtet auf Rückzahlung von zuvor durch den Mieter gezahlten Betriebskosten. Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten des Vermieters gründete sich auf eine Pauschale für einen Notdienst von Hausmeisterleistungen. (Die Betriebskostenverordnung war abgedruckt.)
Das erstinstanzliche Urteil war abgedruckt. Dort wurde dem Antrag auf Inaugenscheinnahme des Mietshauses nicht stattgegeben, mit dem hätte beurteilt werden können, ob Rauch aus der Wohnung des Vermieters in das Treppenhaus dringt. Das erstinstanzliche Gericht hatte also nicht Beweis erhoben. Der Schwerpunkt war es, die Fehlerhaftigkeit darzustellen und im Rahmen einer Prognose darzutun, dass das Rauchen des Mieters nicht übermäßig im Sinne einer Pflichtverletzung war. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil wollte sich der Mieter wehren.
Zusätzlich war ein Fristproblem eingebaut. Die Zustellung des Urteils erfolgte an den alten, ehemaligen Rechtsanwalt des Mieters.