Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2020 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Klägerin verlangte von der Beklagten zu 1) einen Schadensersatzanspruchs. Zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 2) kam es zu einem Unfall. Die Klägerin ist mit einem E-Bike gefahren und der Beklagte zu 2) ist mit einem Golfcart gefahren. Es gab nähere Angaben zum E-Bike im Sachverhalt etwa maximale Geschwindigkeit, Technik etc., um unter § 1 Abs. 3 StVG subsumieren zu können, ob E-Bike auch wirklich ein Kraftfahrzeug ist. Der Unfall ereignete sich auf einem privaten Parkplatz der Beklagten zu 1) einem Golfclub. Der Beklagte zu 3) war die Versicherung. Die Klägerin ist ohne Helm gefahren hat sich diverse Verletzungen zugezogen. Unter anderem verletze sie sich am Arm, sodass sie eine längere Zeit nicht arbeiten konnte. Der Arzt der Klägerin übergab der ihr für diesen längeren Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Klägerin musste strake Schmerzmittel einnehmen, die zu einer Magenschleimhautentzündung führten. Die Beklagte zu 1) bestritt alles mit Nichtwissen. Abgedruckt war etwas zur Haftpflichtversicherung wegen des Golfcarts. An näheres kann ich mich leider nicht erinnern.