Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Februar 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 8,07
Zivilrecht 11
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 12
Endpunkte 1
Endnote 8,41

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Diebstahl, Konkurrenzen

Paragraphen: §242 StGB, §243 StGB, §244 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann die Prüfung mit der Schilderung einer Hauptverhandlung, in der dem Angeklagten, der vermutlich öfter an illegalen Autorennen teilnahm, vorgeworfen wurde, dass er bei einem Konkurrenten vor einem Rennen in die offene Garage gegangen sei und dort alle 4 Räder des getunten Autos im Wert von jeweils 500 Euro abmontiert, zu sich mitgenommen und in seiner Garage als „Trophäe“ an die Wand gehangen haben. Hierbei sollten wir zunächst „Fragen an den Angeklagten“ stellen. Wir erfragten einen etwaigen Rückführwille, der verneint wurde, etwaige BZR Einträge und das Einkommen.
Hierbei sollte insoweit näher auf mögliche Strafen, sowie die Bemessung von Geldstrafen eingegangen werden. Auch kamen wir auf die Nebenstrafe § 44 StGB zu sprechen. Darüber hinaus diskutierten wir eine Weile mögliche Konkurrenzen, wobei wir über das Konkurrenzverhältnis zwischen § 123 und 243 darauf kamen.
Anschließend sollten wir von einer Abwandlung ausgehen, in der der Angeklagte einen Bolzenschneider dabei hatte, um das Garagentor, welches mit einem Vorhängeschloss verschlossen war, zu knacken. Hierbei wurde über den Werkzeugbegriff in § 244 I Nr. 1 a diskutiert. Auch wurde sodann auf die Regelbeispiele eingegangen.
Insgesamt wollte der Prüfer, dass wir die Antworten im Plädoyer verordnen. Er wollte zudem wissen, wie plädiert wird und was insoweit im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sein könnte, jeweils bezogen auf den geschilderten Fall.
Der Prüfer ließ sich zudem sehr auf das ein, was wir sagten und knüpfte immer wieder neue Fragen und Abwandlungen an das an, was ein Prüfling zuvor gesagt hatte.