Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2020 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
G fährt mit seinem Auto morgens über die Königsallee. Mit im Wagen sind B und W. Auf der Höhe der Steinstraße stehen rechts am Fahrbahnrand H und A. H winkt mit den Armen, weil er denkt, G wäre das bestellte Taxi für die Heimfahrt. G fühlt sich angesprochen. Er fährt an die beiden heran und kommt so nah vor ihnen zum Stehen, dass er mit der Stoßstange fast die Beine des H berührt.
Dann sagt W zu G „Fahr los! Die müssen lernen, dass die Straße nicht ihnen gehört!“ G fährt an und erfasst H und A. H wird nach rechts auf den Gehweg geschleudert, wo er
bewusstlos liegen bleibt. Er zieht sich ein paar Prellungen zu, bleibt aber ansonsten unverletzt. Diese Verletzungen zog er sich erst durch den Sturz zu.
A landet auf der Motorhaube des G, wo sie sich festzuhalten sucht und dabei vor Angst schreit. B und W sagen zu G, dass er mal lieber anhalten solle, der meint aber das sei nicht notwendig. Er beschleunigt auf etwa 40-50km/h. An der nächsten Kreuzung verliert A den Halt und rutscht von der Motorhaube. G und seine Beifahrer vernehmen ein deutliches Auf- und Ab im Wagen,
B und W äußern gegenüber G, dass er die A wohl erfasst habe, er meint aber, das sei Unsinn. Er fährt weiter. Ab diesem Zeitpunkt reagiert die Lenkung nicht wie gewohnt. G hält
nun erst an, alle steigen aus. Sie stellen fest, dass die A unter das Fahrzeug geraten ist und die letzten Meter mitgeschleift wurde. A erliegt sofort einer schweren Quetschung im Brustkorb und verstirbt.
G ruft sofort die Polizei und sie versuchen zu helfen.
Als die Polizei eintrifft äußert G, noch bevor er belehrt werden kann spontan, dass es ihm alles unendlich leid tue und er die A nicht habe überfahren wollen. Danach tritt auch W aus der Menge und äußert spontan , es tue ihm leid, dass er den G angestachelt habe.
Die Polizei beschlagnahmt den Führerschein des G und das Auto.
W erleidet in der Folge eine schwere posttraumatische Störung und muss in psychiatrische Behandlung und kann nicht aussagen. Er wird über Monate nicht in der Lage sein, einer Hauptverhandlung zu folgen. Einstellung des Verfahrens gegen W.
Gleichzeitig beantragt die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von Krankenakten des W.
Der Verteidiger des G widerspricht der Verwertung der Angaben des W und der Krankenakten. Zudem widerspricht er
der Beschlagnahme des Führerscheins.
Bearbeitervermerk:
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist zu entwerfen. Ausschluss von weiteren Tatbeständen.