Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2020 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausuraufgabe bestand darin, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz zu formulieren.
Dem lag der folgende Sachverhalt zugrunde:
A (ich weiß nicht mehr wie er in der Klausurakte hieß) meldete eine Versammlung an, die auf einem öffentlichen Platz abgehalten werden sollte und an der eine Handvoll Mitstreiter teilnehmen sollten.
Gegenüber von diesem öffentlichen Platz, der sich in der Stadt Mainz befindet, stand ein wichtiges öffentliches Gebäude (ich weiß nicht mehr genau welches).
Angela Merkel sollte am Tag der Versammlung in diesem Gebäude eine Rede halten. Der Plan von A war es, Frau Merkel, während sie das Gebäude betritt, zusammen mit seinen Mitstreitern Kritik an ihrer Politik zuzurufen.
In der Vergangenheit hatte A bereits einmal eine Versammlung abgehalten, auf der einer der Beteiligten von einem linken Teilnehmer einer Gegenversammlung mit einer Bierdose beworfen wurde. Daraufhin entbrannte ein nicht gewalttätiger Streit mit Beleidigungen.
Er erhielt einen Bescheid von der Behörde, dass er die Versammlung nicht wie geplant, auf diesem öffentlichen Platz gegenüber von dem Gebäude, in dem Angela Merkel ihre Rede hält, abhalten darf. Stattdessen wurde die Versammlung auf einen anderen Platz in der Nähe verlegt, von dem man aus aber immer noch den Eingang dieses Gebäudes sehen kann.
A ist der Meinung von diesem neuen Versammlungsort aus, könne er Frau Merkel seine Kritik nicht gut genug zurufen.
Sein Widerspruch war erfolglos.
A erhebt Klage