Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im August 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Note staatl. Teil 1. Examen 7 6 6 6
Gesamtnote 1. Examen 7 6 6 6
Gesamtnote 2. Examen 7 7 6 5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Zivilrechtliche Thematisierung einer Partei, deren Rechtsgrundlage, mögliche zivilrechtliche Verfahren und ansonsten die Anforderungen an eine Klageschrift

Paragraphen: §21 BGB, §54 BGB, §50 ZPO, §60 GVG, §92 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu

Prüfungsgespräch:

Zunächst fragte der Prüfer nach dem aktuellen Fall der Partei „Die Grünen“. Diese konnte bei der Bundestagswahl im folgenden Monat nämlich keine Liste aufstellen. Der Prüfer fragte nach einem möglichen Vorgehen des ehemaligen Vorsitzenden der Landespartei, gegen die Verwerfung der ersten Listenaufstellung. Hier lief die Prüfung zunächst schleppend. Wir kamen dann auf § 21 BGB zu sprechen und thematisierten die verschiedenen Vereinsarten und deren Rechtsfähigkeit. Sprachen dann über das Vereinsregister, wo sich dieses befindet und wonach denn ein Verein entscheidet, ob er eingetragen werden möchte oder nicht. Dann stellte der Prüfer noch folgenden Fall: K erhebt Klage wegen zwei Ansprüchen 1) 100€ aus einem Darlehensvertrag 2) 1000€ aus Mietzinsen Zum Darlehensanspruch wird vom Kläger detailliert vorgetragen. Zum Mietzins finden sich jedoch keine Ausführungen in der Klageschrift. Zum frühen ersten Termin erscheint von der Beklagtenseite niemand. Zunächst fragte er, was man als Kläger denn jetzt beantragen könne und wo für das Gericht Probleme entstehen könnten. Wir besprachen die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils und die Problematik des unzureichenden Sachvortrags bzgl. der zweiten Forderung. Dabei wurde der „Hinweis durch das Gericht“ angesprochen, dass es den Kläger auf den mangelnden Tatsachenvortrag aufmerksam machen müsste. Wenn der Kläger aber bei seinem Antrag auf Erlass des VU bleibt, dann müsste das Gericht ein Teil-VU erlassen und die Klage im Übrigen abweisen. Der Prüfer wollte dann den Tenor und die Kostenfolge hören. Wir besprachen noch die Verfahrensgrundsätze in groben Zügen und dann war die Prüfung auch schon beendet.