Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Juni 2021

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2021 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Ein deutscher Staatsbürger erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Köln, ihn an Irland auszuliefern. Dies soll aufgrund eines gegen den Bürger ergangenen europäischen Haftbefehl von Irland erfolgen. Der Beschwerdeführer beruft sich in seiner Klage auf die Verletzung seiner nationalen Grundrechte, insbesondere Art. 1 I GG, weil in Irland Nemo Tenetur keine Anwendung findet. Dies stelle eine Verkürzung seiner Grundrechte dar. EU Grundrechte, ebenso wie Rechte aus der EMRK sind von der Prüfung ausgeschlossen. In der Zulässigkeit besteht zum einen bereits ein Problem in der Klagebefugnis, nämlich inwiefern sich der Kläger auf nationale Grundrechte berufen kann, zum anderen ergibt sich die Problematik, dass die Klage zwar fristgemäß eingegangen ist, jedoch ist der zugrundeliegende Auslieferungsbeschluss des OLG nicht rechtzeitig eingegangen und wird auch nicht hinreichend in der Klageschrift wiedergegeben. In der Begründetheit wird eine Verletzung der Menschenwürde durch die Nichtanwendung von Nemo Tenetur geprüft. Die Anwendbarkeit von Grundrechten erfolgt aus Art. 79 GG.