Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Saarland im August 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 |
Note staatl. Teil 1. Examen | 1 | – | – |
Gesamtnote 1. Examen | 1 | – | – |
Gesamtnote 2. Examen | 8,8 | 8,8 | 8,8 |
Prüfungsgespräch:
Ausgangsfall: Landwirt verfolgt Normenkontrollantrag gegen Ausführungsverordnung zur Düngemittelverwendung. Als die Verordnung von 2019 gegen eine Verordnung von 2021 ersetzt wird, erklärt er den Rechtsstreit für erledigt. Durch die Nachfolgeverordnung ist der Landwirt materiell-rechtlich nicht weniger stark betroffen. Behörde reagiert nicht auf die Erledigungserklärung. Ganz wichtig war es die Prüferin hier, dass die Behörde sich durch ihre fehlende Reaktion auf die Erledigungserklärung des Landwirtes „in die Rolle des Unterlegenen begeben habe“. Dies stünde immer in Beschlüssen des OVG zu einer solchen Erledigung. Von uns wusste dies niemand, vielleicht können andere Prüflinge damit ja zukünftig punkten. – Erledigung im Normenkontrollverfahren – § 67 VwGO – Einstellung und Kostenentscheidung nach § 161 VwGO Änderung nach § 91 VwGO – Berichterstatter, § 87a I, III VwGO – Beamtenkonkurrenz – sog. Negativmitteilung (Beamtenrecht) – einstweiliger Rechtsschutz – BRAO (Aufklärung, Kosten) Zweiter Fall: M ist Beamter im gehobenen Dienst und hat sich auf eine Beförderung beworben. Er wurde bei der Beförderungsentscheidung nicht berücksichtigt und erhält diesbezüglich eine Mitteilung. Der Konkurrent sei nur berücksichtigt worden, weil dieser schon länger im Dienst sei. – welche Rechtsnatur hat diese sog. Negativmitteilung? – welcher Rechtsbefehl (Vorverfahren) und welche Klage (Anfechtungsklage) ist dann statthaft? – wie ist die Rechtsprechung des BVerwG zu Fristen bei solchen Negativmitteilungen?