Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Oktober 2021

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Note staatl. Teil 1. Examen 5,29
Wahlfach 9,00
Gesamtnote 1. Examen 6,58
Gesamtnote 2. Examen 7,22

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: LG Heidelberg, Mord eines 13J an 14J wegen Eifersucht; WhatsApp Chats Kinder im Besitz kinderpornografischer Inhalte

Paragraphen: §184b StGB, §140 JGG, §153 StPO, §153a StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer stellte zunächst folgenden Fall dar: Wir sind bei der Staatsanwaltschaft und die Polizei ruft uns an. Sie führen Ermittlungen in einem Gymnasium durch. Es geht um WhatsApp Chats, in denen kinderpornografisches Material geteilt wurde. Handy des 14-jährigen wurde sichergestellt und ausgewertet. Der 14-jährige war im Besitz von Videos mit kinderpornographischem Inhalt. Da es sich beim §184b III StGB nicht um Prüfungsstoff handelt, hat der Prüfer kurz erklettert, dass der Sachverhalt unter den Tatbestand fällt. Die Polizei wollte von der Staatsanwaltschaft insbesondere Wissen, ob der Jugendliche vernommen werden durfte oder nicht. Dies war zu prüfen. Da die Prüfung für mich sehr herausfordernd war, habe ich leider nicht mehr alles notieren können. Es war jedoch festzustellen stellen, ob es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen gehandelt hat. Es war außerdem auf die Rolle der Erziehungsberechtigter und der Jugendgerichtshilfe kurz einzugehen. Anschließend war zu prüfen, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt oder nicht. Es wurden auch parallelen zu §153 StPO und §153a StPO gezogen. Hier war auch wieder maßgeblich, ob es sich um ein vergehen oder ein Verbrechen handelt. Es wurden außerdem Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft besprochen. Es war außerdem zu prüfen, wo Anklage erhoben werden kann und wie die Besetzung des Gerichts auszusehen hat. Anschließend wurde noch der Fall des LG Heidelberg geschildert. Ein 14-Jähriger hat einem 13-jährigen aufgelauert und ihn angegriffen. Der 13-jährige starb. Es wurde Anklage wegen Mordes erhoben. Grund für die Tat war wohl Eifersucht, es ging um ein 12-jähriges Mädchen. Es wurde gefragt, warum das LG Heidelberg zuständig ist und nicht das Gericht des Wohnortes. Es sollte das Verhältnis von StPO und JGG dargestellt werden.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg im Oktober 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.