Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2021

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

In der Strafrechtsklausur des zweiten Examens sollte ein Entscheidungsvorschlag aus staatsanwaltschaftlicher Sicht unterbreitet werden. Aus dem Aufgabentext ergab sich die Schilderung folgender Tatkomplexe: Zunächst kam ein Mann auf die Polizei zu. Dieser wohnt in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Er trug vor, dass ein bestimmter Geldbetrag aus seiner Garderobe gestohlen wurde. Er kannte eine andere Mitbewohnerin im Haus. Diese hatte auch einen Schlüssel zu der Wohnung des Mannes. Er vermutete, dass diese sein Geld gestohlen habe. Sicher war er sich aber nicht, da auch andere Leute aus dem Wohnhaus einen Schlüssel hatten. Er installierte nach diesem Vorfall eine Kamera in seiner Wohnung, die lediglich den Eingangsbereich – dort wo die Garderobe steht- filmte. Er war damit einverstanden, dass ein weiterer Geldbetrag gestohlen wird, weshalb er die Geldscheine gut sichtbar in der Garderobe hinterlegte. Tatsächlich wurde auch wieder in seine Wohnung „eingebrochen“. Auf der Kamera zu sehen war die Person aber nur von hinten. Das Geld wurde weggenommen. Später fuhr der Mann in den Urlaub und informierte zuvor die Polizei, die seine Wohnung überwachen soll. Dort sahen die Polizisten eines Abends, dass die verdächtige Frau in die Wohnung des Mannes ging. Eine Polizistin ging unmittelbar danach in die Wohnung und sah, wie die verdächtige Frau das Geld in der Hand hielt. Die Frau floh, stieß die Polizistin um und hatte während der Tat ein Messer bei sich. Das Geld aus den ersten zwei Tatkomplexen konnte auch in ihrer Wohnung gefunden werden. Die Frau wurde vorläufig von der Polizei festgenommen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2021 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.