Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom November 2021

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1 2 3

Note staatl. Teil 1. Examen

10,25

Gesamtnote 1. Examen

11,6 7

Gesamtnote 2. Examen

9,01 5,1 6,58

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Beschlagnahme eines Führerscheins

Paragraphen: §98 StPO, §111a StPO

Prüfungsgespräch: Verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn der Prüfung schilderte der Prüfer uns einen Fall. Die Diktiergeschwindigkeit war dabei angenehm, es war gut möglich sich Notizen zu machen. Es ging um den A, der womöglich in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von 3000Euro und der Fahrer ist flüchtig. Eine Halterfeststellung der Polizei ergibt, dass der PKW des A in den Unfall verwickelt sein muss. Die Polizei fuhr daraufhin zum Haus des A, wo das Auto des A in dessen Garage aufgefunden wurde. Nach Belehrung als BS erklärt der A, dass er den Unfall verursacht habe. Die Polizisten fordern den A auf seinen Führerschein herauszugeben. Daraufhin gibt der A an, diesen verloren zu haben. Jedoch entdeckt ein Polizist die Brieftasche des A auf dem Küchentisch. In der Brieftasche befindet sich der Führerschein des A. Obwohl A damit nicht einverstanden ist, nimmt der Polizist den Führerschein an sich und belehrt den A entsprechend. Am nächsten Tag kommt A zum Rechtsanwalt und teilt mit, dass er seinen Führerschein schnell zurückbekommen müsse, da er als Berufskraftfahrer dringend auf diesen angewiesen sei. Die Frage war nun, welche Überlegungen in der konkreten Beratungssituation anzustellen seien. Dabei sollte zunächst überlegt werden, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt. Dabei sollten wir jedoch sehr oberflächlich vorgehen und kein etwaiges Berufsverbot prüfen. Dann gingen wir auf die Prüfung nach § 98 II StPO ein, wobei uns allen nicht ganz klar war, worauf der Prüfer hinauswollte. Uns allen war der Fall aus den Protokollen bekannt, jedoch hatten wir Schwierigkeiten die Fragen zu verstehen bzw. zu erkennen, worauf der Prüfer hinauswollte. Teilweise war es auch so, dass wir die richtige Antwort nannten, der Prüfer noch weiter bohrte, weil er sie nicht verstanden hat (akustisch?). Das hat uns verwirrt, da man dachte, die gegebene Antwort sei falsch. Es ging dann noch um die Prüfung von § 142 StGB, wobei einfach nur festzustellen war, dass ein hinreichender Tatverdacht wohl gegeben sei. Der Prüfer wirkt insgesamt eher unnahbar und war in der Bewertung nicht sehr wohlwollend. Wir haben aber auch nicht verstanden, worauf er hinauswollte. Trotzdem gab es in unserer Gruppe einen Notensprung, sodass der Prüfling noch auf ein Prädikat kam, sodass man insgesamt wohl auch von einem wohlwollenden Prüfer ausgehen kann. Ich wünsche euch viel Erfolg. Bald ist es vorbei und der schlimmste Teil liegt hinter euch. Die mündliche Prüfung geht schnell vorbei.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im November 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.