Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Berlin vom November 2021

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Note staatl. Teil 1. Examen 1 1 1 1
Gesamtnote 1. Examen 1 1 1 1
Gesamtnote 2. Examen 6,00 10,00 9,00 8,00

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Erledigung Zivilprozess Sofortige Beschwerde

Paragraphen: §91a ZPO, §576 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Unerwartet stieg die Prüferin in die Prüfung mit der offenen Frage ein, ob es so etwas wie Erledigung auch im Zivilverfahren gebe (Anschluss an die ÖR-Prüfung am Morgen). Diese Frage überraschte uns insofern, da sie in den vorherigen zwei Prüfungen das Erbschein-Verfahren prüfte und in der zwei Tage vorher stattfindenden Prüfung den „Waschstraße-Fall“. Die erste Frage an mich lautete: „Was können Sie mir dazu erzählen?“. Ich fing an mich der normierten übereinstimmenden Erledigungserklärung (§91a) und erzählte ihr, dass es noch die einseitige gibt.  Die Prüferin: „Bleiben wir bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung; über was entscheidet man dort?“ Die Antwort auf diese Frage zog sich, denn was sie hören wollte war, worüber nicht entschieden wird: über das erledigende Ereignis! „Was steht auf dem Blatt?“ – „Beschluss“ „Wie lautet der Tenor?“ – „Die Kosten werden dem Kläger / dem Beklagten auferlegt.“ „Was kann man dagegen machen?“ – „Sofortige Beschwerde“ „Wieso heißt die Beschwerde sofort?“ – „Weil sie innerhalb von zwei Wochen erhoben werden muss?“ „Ist das eine Notfrist, was ist eine Notfrist?“ – § 224 I 2 ZPO „Was machen Sie als Richter am AG, wenn sie die Beschwerde bekommen?“ – Abhilfeverfahren / Nichtabhilfeverfahren „Was prüfen Sie da?“ „Was macht das Beschwerdegericht?“ „Wie lautet der Tenor?“ Dann zur einseitigen Erledigungserklärung „Was ist das? Wo steht das?“ „Was steht auf dem Blatt?“ – Urteil „Was ist das festzustellende Rechtsverhältnis“ „Was prüfen Sie in der Begründetheit?“ „Wie lautet der Tenor?“ Dann zu Rechtsmitteln? „Was machen Sie gegen eine Ablehnung ihrer Beschwerde?“ Hier wurden nur Ideen gesammelt: Rechtsbeschwerde, sie wollte jedoch Anhörungsrüge hören. Alles in einem machbar, aber eben auch zu Teilen nicht flüssig, wenn sie nicht die Antwort bekommt, die sie hören mag und nicht loslässt. Viel Erfolg!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im November 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.