Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom November 2021

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

8,48

Gesamtnote 1. Examen

9

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Zuständigkeiten und Besetzung der Gerichte (Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen)

Paragraphen: §333 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort

Prüfungsgespräch:

In einigen Protokollen war zu finden, dass die Prüferin ausschließlich materielles Recht prüft. Ich habe mich daher in der Vorbereitung auf materielles Recht konzentriert, was sich als falsch herausstellte. Bei uns war es nicht so: Sie hat nur Zuständigkeiten und Besetzungen der Gerichte abgefragt. Zuständigkeit Amtsgericht, Zuständigkeit Landgericht. Erstzuständigkeit OLG. Die jeweiligen Spruchkörper. Die Besetzungen. Was kann die StA beeinflussen, wie beeinflusst die StA das dann. Sie wollte es auf dieses Thema dann recht konkret wissen: unterschiedliche Besetzungen der jeweiligen Gerichte – erweitertes Schöffengericht und die erweiterte Besetzung am BGH etc. Ich kann mich an die Einzelheiten nicht mehr genau erinnern. Sie wollte aber ALLES zum Thema       Zuständigkeiten und Besetzungen der Gerichte im Strafrecht wissen. Das kann man sich alles super im Gesetz markieren, daher solltet ihr dies vorher tun. Ich hatte das nicht getan und wusste vor allem die Besetzung nur grob. Zudem kam ich immer als erstes ran und mein Mitprüfling als zweites und er konnte dann während meiner Antwort recht entspannt überall hinblättern. Aber alles in allem empfand ich die Prüfung sehr in Ordnung und fair. Eingangs hat sie noch gefragt, warum es überhaupt Zuständigkeitsregelungen gibt. Sie hat dann noch danach gefragt, wie die Staatsanwaltschaft auf die entsprechenden Zuständigkeiten kommt (Strafmaß, StGB). Wir haben dann die Zuständigkeit mal am Beispiel der Nötigung durchgesprochen, also wie würde die StA hier die Straferwartung herausfinden und wo würde die StA anklagen? Sie wollte dann noch den Instanzenzug wissen, also Berufung, Revision, Sprungs Revision und die Unterschiede der Instanzenzüge AG und LG, OLG. Sie ist alles in allem noch eine kleine Blackbox. Ihr solltet ein paar Definitionen wiederholen (Betrug, Diebstahl etc.) aber ansonsten auch noch allgemeine Fragen des Prozessrechtes wiederholen und euch ein paar Stellen im Gesetz dazu markieren, damit ihr gut vorbereitet seid. Sie bewertet ansonsten wohlwollen und fair. Ansonsten wiederhole ich mich jetzt, weil ich nicht mehr weiter vieles zu ihr sagen kann. Sie wirkt bei der Fragestellung etwas streng manchmal und wirkt auch so nicht superfreundlich, aber das sollte man sich – wie gesagt – nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Sie hört ansonsten aber auch bei den anderen Gesprächen aufmerksam zu, nickt aber nicht oder zeigt einem Wohlwollen. Das ist vermutlich dem geschuldet, dass sie uns nicht irritieren will. Wenn man nämlich ständig nickt, dann wartet man auch auf ein Nicken und wenn sie dann einmal nicht nickt, ist man gleich irritiert. Also wie man es macht, macht man es wohl falsch. Unsere Prüfung lief aber ansonsten sehr gut. In dieser Prüferkonstellation hatten wir sehr viel Glück. Seid also einfach entspannt und freut euch darauf, dass ihr es bald geschafft habt. Guckt euch die allgemeinen Dinge noch einmal an und packt euer Hirn nicht zu voll. Klebt euch die wichtigsten prozessualen Dinge noch einmal im Gesetz an. Ansonsten viel Glück für die Prüfung alles Gutes für euch. Ihr packt das und danach seid ihr frei.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im November 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.