Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom August 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A kauft von B einen Neuwagen. A rügte Mängel an der Lackierung an verschiedenen Stellen des Fahrzeugs mit einer Frist zur Nachbesserung. Mit einem Schreiben bot B dem A an, einen Vertragshändler seiner Wahl zum Zwecke der Besichtigung und Nachbesserung aufzusuchen. A gab das Fahrzeug zur Untersuchung und Terminvereinbarung der Nachbesserung in eine Werkstatt, die stattfand. Es erfolgte eine 2. Mängelrüge einige Tage später und die Nacherfüllung sei nicht fachgerecht ausgeübt worden. B erklärte sich bereit, eine 2. Nachbesserung durchzuführen. A erklärt anschließend den Rücktritt. Nach der Reparatur verbliebene Mängel waren erheblich und die Frist waren zur vollständigen Mängelbeseitigung ausreichend. A verlangt von B unter korrekter Anrechnung der Nutzung die Rückzahlung des KP aus Rücktritt Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs.
Der 2. Teil der Klausur behandelte die Rechtsfolgen der unverschuldeten Unmöglichkeit der Rückgabe der Kaufsache nach erklärtem Rücktritt

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2021 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.