Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
6,78 |
Gesamtnote 1. Examen |
6,25 |
Gesamtnote 2. Examen |
5,68 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Der Prüfer schilderte uns einen Fall, den er im Verlauf der Prüfung erweiterte, nachdem wir die Strafbarkeit aller Beteiligten durchgeprüft hatten. Es waren lediglich Vermögensdelikte gefragt, Prozessrecht wurde überhaupt nicht besprochen.
Paragraphen: §242 StGB, §253 StGB, §255 StGB, §25 StGB, §27 StGB
Prüfungsgespräch: Hält Reihenfolge ein, hart am Fall, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann seine Prüfung mit einem kleinen Fall, der mir so nicht aus den Protokollen bekannt war. A erzählt seiner Freundin B, dass er sich ein Handy in einem nahegelegenen Einkaufszentrum anschauen und dieses dann direkt mitnehmen wollte, um die finanzielle Lage der beiden etwas aufzubessern. Die beiden verabredeten dahingehend, dass A das Handy anschauen würde und dann heimlich aus dem Ladengeschäft schmuggeln sollte. B fuhr den A, wie verabredet, zu dem Einkaufszentrum. Was sie jedoch nicht wusste war, dass A sich eine Pistolenattrappe eingesteckt hatte. Als B den A abgesetzt hatte, ging er zu dem Laden und verlangte unter Vorhaltung dieser Pistole die Herausgabe mehrerer Mobiltelefone. Er bekam drei Telefone von dem verängstigten Mitarbeiter übergeben und verschwand aus dem Laden. Dann wurde mit der Prüfung der möglichen Delikte für A und B begonnen. Hier war die schwere räuberische Erpressung anzusprechen und wurde unproblematisch durchgeprüft. Wichtig war hier vielleicht die Abgrenzung zum Raub, wenn man da aber die Abgrenzung nach der herrschenden Meinung nennen konnte, war das völlig ausreichend. Dann kamen wir zur Strafbarkeit der B: hier war insbesondere anzusprechen, ob die B als Täterin oder Teilnehmerin anzusehen ist, Stichwort subjektive Theorie. Dann noch kurz problematisiert, dass die B von der Waffenattrappe des A keine Kenntnis hatte, dahingehend war der Mittäterexzess zu nennen. Der Fall wurde dann durch den Prüfer weiterentwickelt: Als die beiden mit den drei Handys zuhause angekommen waren, fragte der A, ob die B zum H fahren könnte, um diesem eines der drei Handys zu verkaufen. Die B willigte ein, fuhr zum H und bot ihm eines der Geräte zum Preis von 150 EUR an. Der H sagte daraufhin sinngemäß aus: „nein das ist mir zu viel“, würgte die B am Hals, gab ihr 100 EUR und nahm ihr das Handy ab. Währenddessen beschimpfte er sie. Dann war wieder nach der Strafbarkeit von H und B gefragt. Die Prüfung war schnell vorbei, da wir nur zu zweit waren. Prozessrecht war überhaupt nicht gefragt, könnte aber auch am Mangel der Zeit gelegen haben. Wer hier die Definitionen und die wichtigsten Theorien wusste, konnte sich wirklich erheblich verbessern. Eine Vornotenorientierung konnte ich überhaupt nicht feststellen. Versucht auch immer, laut zu denken. Wenn ihr einen guten Gedanken aussprecht, greifen die Prüfer diesen auch gerne auf und lenken euch dadurch ggfs. in die richtige Richtung.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen im November 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.