Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom September 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Der Käufer hat die beiden Autos auf separaten Anzeigen auf mobile bei einem Händler gefunden (Gogo-Mobil für ca. 9800 € und Isetta für ca. 28000€). Bei Vertragsabschluss gings schon mal um die Frage, ob die beiden Autos als Paket gekauft wurden (Kaufpreis für beide Zusammen wurde 25000 € gezahlt) oder zwei Einzelverträge in einem Vertrag verbunden waren. Das Gogo-Mobil war okay. Die Isetta war anders ausgestattet und etwas anders lackiert als auf den Fotos, ohne aber minderwertiger zu sein. In einem Wertgutachten, dass nach Vertragsschluss aber vor Übergabe eingeholt wurde, kam dann heraus, dass die Isetta eben anders aussieht. Surprise, Surprise, der Käufer wollte aber genau jene Isetta, wie sie auf den Bildern ist und keine andere. Er meint der Händler habe ihn über den Tisch gezogen und ein anderes Auto untergejubelt und tritt ohne Fristsetzung zurück und sendet die Fahrzeugpapiere gleich mit. Der Händler meint, er habe das Auto zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt vorher nochmal umgebaut und dann aber alte Fotos in der Anzeige verwendet. Er könne es jedoch jederzeit wieder umbauen – jedoch nur gegen die Übernahme der Kosten durch den Käufer, überweist aber schonmal die 25000 € „aus Kulanz“ zurück. Der Käufer bestreitet die Angaben des Händlers. Es geht dann mit einigen Schreiben hin und her, bis der Händler mit einem Anwalt um die Ecke kommt, der sinngemäß sagt, es lägen zum einen zwei Verträge vor, weshalb der Rücktritt nur für die Isetta gelten könnte. Der Händler meint behauptet nämlich, dass zunächst der Vertrag für das Gogo-Mobil über 10000 € und dann der für die Isetta über 25000 € geschlossen wurde. Zum anderen könne der Käufer, selbst wenn nur ein Vertrag vorliege wäre, nicht auch die Rückgabe des Gogo-Mobils verlangen, weil diesem nichts fehle. Zudem würde es in diesem Fall überhaupt an der Leistung fehlen, da noch keines von beiden Autos überhaupt geliefert worden sei. Er müsse erstmal die Gelegenheit zur Leistung bekommen, bevor der andere zurücktreten könne. Außerdem habe er das ja quasi selbst verschuldet, weil er keine Probefahrt gemacht hätte. Der Mandant droppt im Mandantengespräch den Hinweis, dass er keine weitere Fristsetzung wünscht und zur Klage bereit ist. Im Bearbeitervermerk steht: Sachdarstellung erlassen, Gutachten anzufertigen, Schriftsatz an das Gericht (in der Begründung darf aufs Gutachten verwiesen werden) oder Mandantenanschreiben bei mangelnder Erfolgsaussicht. Nicht behandelt werden sollen: 823 II i.V.m. StGB, Anfechtung und Verbrauchsgüterkaufwiderruf

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2021 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.