Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom April 2021

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

LKW-Fahrerin klaut LKW eines anderen, hat dabei Taschenmesser dabei. Sie war angetrunken, § 316 I STGB war jedoch ausgeschlossen und musste daher nicht geprüft werden, aber § 315b. Zur Schuldfähigkeit musste man wohl keine großartigen Ausführungen machen, sie war nämlich nur leicht angetrunken und noch steuerungsfähig, Dann musste man einen verkehrsfeindlicher Inneneingriff prüfen, sie ist nämlich mit dem LKW auf den ursprünglichen LKW-Fahrer zugefahren, sodass dieser gerade noch aus dem Wege springen konnte und sich dabei verletzte. Schwerpunkt war der räuberischer Diebstahl, man musste nämlich klären, ob das mitgeführte kleine Taschenmesser das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs begründet. Zum Schluss kam dann noch eine kleine StPO-Zusatzfrage. Dabei ging es um die Durchsuchung eines Hauses, man wolle aber nur den LKW des anderen finden. Es wurden die notwendigen Vorschriften in der StPO auf dem SV abgedruckt,. Gefragt wurde, ob der gefundene LKW dann im Prozess verwertet werden kann.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2021 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.