Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
8,6 |
Gesamtnote 1. Examen |
9,4 |
Gesamtnote 2. Examen |
10,1 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschwerde, Sitzungspolizei
Paragraphen: §111a StPO, §304 StPO, §176 GVG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Bei uns in der Prüfung hat der Prüfer nicht den Fall aus der letzten Prüfung wiederholt, was er sonst ja ganz gerne mal macht. Deshalb schon einmal als Tipp: wenn ihr die nächste Prüfung nach meiner habt, dann schaut euch die Prüfungsthemen etwas genauer an. Zu Anfang der Prüfung ging es um § 111 a StPO – die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier wollte der Prüfer zunächst wissen, wer darüber entschiedet. Hier ging es dann um den Ermittlungsrichter oder den Richter der Hauptsache. Dabei wollte der Prüfer darauf hinaus, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel den Beschluss gemeinsam mit der Anklageerhebung beantragen wird und daher meistens der Richter der Hauptsache im Zwischenverfahren entscheiden wird. Dann ging es darum, wie der Beschluss angefochten werden kann. Sodann wurde über die Beschwerde nach § 304 ff. StPO gesprochen. Wo ist diese einzulegen und wer entscheidet auf welche Art? Dann sollte zu § 311 StPO der sofortigen Beschwerde abgegrenzt werden und die Besonderheiten der sofortigen Beschwerde herausgearbeitet werden. Sodann bildete der Prüfer einen neuen Fall. Der Vorsitzende ordnete für die Hauptverhandlung eine Maskenpflicht an, der Verteidiger des Angeklagten weigert sich. Daher wurde er erst zurückgewiesen und dann aus dem Sitzungssaal entfernt. Diskutiert wurde dann über die Sitzungspolizei aus §§ 176 ff. GVG. Zum Abschluss ging es dann um den Unterscheid von § 176 GVG und § 178 GVG. Insbesondere welche Norm ein Verschulden voraussetzt. Lösung war wohl, dass § 176 GVG kein Verschulden benötigt, § 178 schon. Dann war die Prüfung auch schon vorbei. Wenn ihr das hier lest, habt ihr es bald geschafft! Kopf hoch und viel Erfolg!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Dezember 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.