Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Januar 2022

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

10,54

Gesamtnote 1. Examen

10,73

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Abgrenzung v. Vertragstypen Gefälligkeitsverhältnisse Schwächen bzw. Unterschiede zwischen deliktischer und vertraglicher Haftung

Paragraphen: §566 BGB, §1030 BGB, §535 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann die Prüfung mit der Frage: Was macht das bayerische Oberste Landesgericht? Nach ausführlicher Antwort brach er diese Frage jedoch ab und startete sodann in die eigentliche Prüfung. Er schilderte den Sachverhalt, der gewissermaßen aus Anwaltssicht diskutiert werden sollte. Eigentümer E will seinem Nachbar N ein Grundstück zum Gebrauch überlassen. Welche Möglichkeiten bieten sich an? Im Wesentlichen ging es ihm um die Abgrenzung aller in Betracht kommenden Varianten – Miete/Pacht, Dienstbarkeit, Beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Nießbrauch. Im Rahmen dessen driftete die Prüfung nach Diskussion dieser Themen dahin ab, auszuführen was Gefälligkeitsverhältnisse sind und wie diese zu beurteilen sind. Das teils propagierte „Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichem Charakter“ lehnt er – korrekterweise vollständig ab und lässt diesen Gedanken aus der Prüfung außen vor. Sodann wollte er auf die Rechtsprechung des BGH zur deliktischen Haftung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen und dem dort teils angenommenen stillschweigenden Haftungsausschluss hinaus. Da dies den übrigen Prüflingen nicht recht klar war und vielmehr allgemeines zum Deliktsrecht berichtet wurde stellte er die Prüfung um und fragte sinngemäß, was denn eigentlich die Unterschiede zwischen deliktischer und vertraglicher Haftung seien. Zum Abschluss der Prüfung griff er sein vermeintliches Lieblingsthema, nämlich den § 566 BGB auf. Hier wurde wieder alles dazu in Betracht Kommende diskutiert.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Januar 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.