Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Es ging um eine Prüfung von Art. 4 GG. Im Kern sollte einfach der Schutzbereich und die Weiteren Voraussetzungen abgearbeitet werden. Es ging vor allem um eine gute Argumentation im Ganze. Besonders schwierig war auf jeden Fall, die Urteilsverfassungsbeschwerde sauber zu prüfen. Es mussten die Zulässigkeitvoraussetzungen sauber abgearbeitet werden. Es ergaben sich keine großen Probleme. Insbesondere die Antragsberechtigung war zu beleuchten. In der BEgründetheit war zunächst der PRüfungsumgfang der Urteilsverfassungsbeschwerde zu beachten. DA reicht es nicht einfach nur das „spezifische Verfassungsrecht“ zu erwähnen. Es hätte etwas genauer hergeleitet werden müssen. Dann hätte man beim Eingriff diskutieren können, ob ein Zivilurteil mit einer Klageabweisung überhaupt einen Eingriff im rechtsdogmatischen Sinne darstellt. Je nachdem ist dann die Prüfung eingriffsabwehrrechtlich oder Schutzpflichtenrechtlich fortzuführen. Am Ende waren noch kur Artikel 5 und Art. 12 zu prüfen. Auch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage hätte kurz erfolgen müssen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.