Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Urteilsklausur: Die erhobene Klage gegen den Freistaat Bayern vertreten durch ein LRA (vergessen) ist bezogen auf die Anfechtung einer Beseitigungsanordnung. Das LRA hat mit Bescheid gegen die Klägerin die Beseitigung eines Seminarhauses, Stalls, Bienenhauses und Komposthaufens (irgendwas für Dünger glaube ich zumindest) angeordnet. Die o.g. Sachen befinden sich im Außenbereich. Das Seminarhaus war wohl mal genehmigt worden, jedoch als etwas anderes. Die Klägerin hat es um- bzw ausgebaut und das ohne Genehmigung. Teile der o.g. Sachen dienen der Alpakafarm die auch der Tiertherapie dient. Die Klägerin war nicht mit der Beseitigungsanordnung einverstanden, das zum Teil deshalb, weil die Errichtung verfahrensfrei gewesen ist und für das Haus eben mal eine Genehmigung vorlag. Auch ist es unverhältnismäßig, hier „ermessensfehlerhaft“ (Wortlaut), dass eine Beseitigung angeordnet wurde und kein „milderes Mittel“ (Wortlaut) herangezogen wurde. Der Bescheid war abgedruckt und enthielt auch ein Zwangsgeld im Falle die Nichterfüllung der Beseitigung. Auch relevant war wohl, dass die Klägerin unweit selbst wohnte und dort viel Platz habe, wie auch einen Stall für Pferde, der nicht mehr genutzt werde.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2021 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.