Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
9,38 |
Gesamtnote 1. Examen |
10,05 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Diebstahl, Betrug, Computerbetrug, Urkundsdelikte
Paragraphen: §263 StGB, §263a StGB, §242 StGB, §267 StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, hart am Fall, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Wir begannen das Prüfungsgespräch damit, dass wir einen Sachverhalt lesen sollten. Es handelte sich dabei um einen Originalauszug einer Strafanzeige, welche vor 8 Jahren die Staatsanwaltschaft in Form vom Prüfer erreichte. Wir hatten genügend Zeit den Sachverhalt selbst zu erfassen. Im Fall ging es darum, dass ein schwer kranker Mann von seinem Bruder gepflegt wird und er ihm in diesem Zug auch seine EC-Karte samt Pin überlasst, um wöchentlich Einkäufe und Erledigungen von bis zu 50 € vorzunehmen. Nun hat der schwer kranke Mann jedoch eine größere Zahlung vom Staat erhalten, was dem Bruder bekannt war. Dieses Geld wurde von dem Konto des Bruders abgehoben, ohne dass dieser dies autorisierte. Dies hatte der Pfleger des schwer kranken Mannes mitbekommen und daher Strafanzeige erstattet. Zunächst wollte der Prüfer wissen, was wir bei der Staatsanwaltschaft bei so einem Fall machen würden, wenn dieser nach 8 Jahren entdeckt wird. Es ging ihn also um die Verjährung von Straftaten und was mit dem Fall geschieht, wenn diese eingetreten ist. Nachdem wir seine Fragen hierzu zufriedenstellend beantworteten, sollte ich im Fall alle in Frage kommenden Delikte benennen (§§ 263, 263a, 266, 242, 246). Ich durfte sodann auch mit der Prüfung eines Delikts beginnen und prüfte § 263a, welcher an der fehlenden unbefugten Verwendung von Daten scheiterte. Mein Nachbar sollte dann mit § 242 fortfahren. Hierbei scheiterte es am fehlenden Gewahrsamsbruch. Dies konnte mein Sitznachbar leider nicht perfekt herausarbeiten, sodass wir dabei etwas in Stocken gerieten. Der Prüfer gab die Frage also an Prüfling Nummer 3 ab, welcher denn § 242 dann nochmals prüfte. Anschließend sollte ich noch § 266 prüfen, welcher an der fehlenden Vermögensbetreuungspflicht scheiterte. Sodann wurde noch § 246 geprüft.
In den letzten 10 Minuten hat der Prüfer uns dann mündlich nochmal ein Fall hinsichtlich des Fälschens von Impfausweisen gestellt. Fraglich ist wie man sich dabei strafbar macht, wenn man damit bei der Apotheke ein visueller Nachweis erhalten will. Die speziellen § 277 passen nicht, da er vor einer bestimmten Stelle täuschen muss. Die Apotheke ist davon nicht umfasst. Dann wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht § 267 geht. Grundsätzlich ja, jedoch entfaltet § 277 eine Sperrwirkung nach h.M. Als wir diese Frage auch zufriedenstellend beantworten konnten, war das Prüfungsgespräch auch schon beendet. Habt keine Angst! Mit diesem Prüfer habt ihr Glück gehabt.
Bereitet euch vor Allem auf StPO vor. Bei uns kamen die ganzen StPO Fragen bereits im Nachgespräch zum Aktenvortrag und wiederholt die Grundzüge im materiellen Strafrecht, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Viel Erfolg!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im März 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.