Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Der berühmte Konzertpianist La La (L) betreibt nach Heirat einer Deutschen und Einbürgerung in Deutschland einen Handel für Musikinstrumente „aus der Garage“, der einen Umsatz von zirka EUR 50.000,- per anno hat. Der Betrieb ist nicht im Handelsregister eingetragen. Gleichwohl steht auf dem Briefkopf, den L für seinen Musikinstrumentenhandel verwendet, „Musikinstrumentenhandel La La e.K.“. Die Musikinstrumente bezieht L bei dem Großhändler für Musikinstrumente Mega-Music (M) in der Regel erst dann, wenn jemand ein Instrument bei ihm kaufen möchte, da er außer einer kleinen Garage, in der auch sein Auto steht, keinen weiteren Lagerraum zur Bevorratung mit Instrumenten hat. Aus alten Rechnungen hat L bei M noch einen Betrag von EUR 5.000,- offen. Als L bei M weitere Musikinstrumente bestellen will, erklärt der zuständige Geschäftsführer von M, dass eine erneute Lieferung nur dann in Betracht komme, wenn L den offenen Betrag entweder bezahle oder eine entsprechende Sicherheit dafür stelle. L, der zurzeit knapp bei Kasse ist und auch keine Sicherheiten stellen möchte, erkennt daraufhin gegenüber dem Geschäftsführer der M die Schuld mündlich an, wobei er fest davon ausgeht, dass ein mündliches Schuldanerkenntnis seiner Person nichtig sei und er sich später hierauf berufen könne. Um etwaige Zweifel an der Wirksamkeit eines mündlichen Schuldanerkenntnisses bei dem Geschäftsführer von M zu zerstreuen, sagt er zu diesem: „In unserem Falle genügt ja ein mündliches Schuldanerkenntnis als Sicherheit, da beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind.“ Der Geschäftsführer von M stimmt aufgrund der Äußerungen des L und des von diesem verwendeten Briefkopfs zu. Es kommt daraufhin zur Auslieferung weiterer Musikinstrumente. Als L auch diese nicht fristgerecht bezahlt, verlangt M die Zahlung der EUR 5.000,- aus dem mündlichen Schuldanerkenntnis. L verweigert die Zahlung unter Hinweis darauf, dass er kein Kaufmann sei. Kann M die Zahlung der EUR 5.000,- aus dem mündlichen Schuldanerkenntnis verlangen?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.