Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom April 2022

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1 2 3

Note staatl. Teil 1. Examen

5

Wahlfach

9 9 9

Gesamtnote 1. Examen

7

Gesamtnote 2. Examen

8,13 7, 7,

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Fall in Anlehnung an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2021 – 8 S 3273/20

Paragraphen: §34 BauGB, §2 LBO

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu

Prüfungsgespräch:

Zunächst wurde ein Blatt ausgeteilt. Darauf waren mehrere Straßen, ein Radweg, mehrere Wohngebäude, eine Scheune und ehemalige landwirtschaftliche Betriebe abgebildet. Fall in Anlehnung an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2021 – 8 S 3273/20. Neben der Scheune soll eine unbeleuchtete aber größere Werbetafel aufgestellt werden. Diese wird zumindest so groß, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Ein Bebauungsplan war keiner vorhanden. Die Klägerin möchte im vereinfachten Verfahren eine Baugenehmigung – geht das? Zunächst haben wir festgestellt, dass es sich um eine bauliche Anlage i.S.d. LBO handelt. Wir begannen mit §§ 51, 52 LBO und gingen dabei jede Norm einzeln durch. Wichtig war eine Subsumtion anhand des Wortlauts unter Berücksichtigung der Skizze auf dem Blatt. Wir kannten häufig nicht die genauen Definitionen, dies war aber nicht schlimm. Danach kamen wir zur Prüfung der §§ 29ff. BauGB. Wir grenzten zunächst § 34 BauGB von § 35 BauGB ab. Herr Jerxsen wollte dann etwas zum Bebauungszusammenhang und zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil hören. Insbesondere wollte er anhand der Skizze eine Argumentation, wo denn dann der Innenbereich endet. Er gab dann vor, dass kein Außenbereich vorliegen sollte. Wir prüften also § 34 II BauGB i.V.m. BauNVO. Dabei gingen wir jeden Gebietstyp einzeln durch und subsumierten jeweils. Kurz gingen wir noch auf § 34 I BauGB ein. Dann besprachen wir noch § 11 LBO und dabei insbesondere den Prüfungsumfang im vereinfachten Verfahren. Anschließend wollte er noch wissen wie ein Ortstermin funktioniert und in welcher Besetzung das Gericht anreist. Er wollt § 5 VwGO hören. Zum Schluss fragte er noch, wie die Widerspruchsbehörde und das Gericht entscheiden werden, wenn § 11 LBO nicht geprüft werden soll, aber eine Baugenehmigung offensichtlich gegen diese Norm verstoßen würde. Gericht: Prozessurteil wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis Widerspruchsbehörde: Fehlendes Sachbescheidungsinteresse.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg im April 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.