Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Eine 16-Jährige wollte gerne ihrer Freundin imponieren, indem sie sie mit einem Cabrio abholt. Da sie noch keinen Führerschein hatte, ließ sie sich von einem Bekannten einen Ausweis fälschen, der sie als 18 ausgab. Mit diesem meldete sie sich bei der Fahrschule an (dies war nicht zu prüfen). Sie musste sodann bei der Behörde Zulassung zur Fahrprüfung beantragen. Hier legte sie ihren Ausweis vor. Der Sachbearbeiter erkannte die Täuschung, stellte aber aus Mitgefühl die erforderlichen Dokumente aus. Das Mädchen bekam daraufhin nach bestandener Fahrprüfung den Führerschein ausgehändigt. Sie unternahm mit einem geliehenen Auto eine Fahrt und musste tanken. Hierbei wurde sie von ihrem Lehrer gesehen, der dachte, sie sei ohne Führerschein unterwegs. Sie attackierte ihn mit ihrem Pfefferspray, um zu entkommen. Der Lehrer erlitt schwere Verletzungen am Auge. Er erblindete, weil er sich nicht, wie ärztlich empfohlen, operieren ließ, obwohl eine sehr hohe Heilungschance bestand. Weil sie von dem Lehrer entdeckt wurde, fuhr sie einfach, ohne zu zahlen, von dem Tankstellengelände weg. Sie hatte eigentlich fest vor zu zahlen . In Aufgabe 2 ging es schließlich darum, dass vor der Verhandlung ein Schöffe dem Mädchen und ihrem Anwalt mitteilt, dass er die Akte kenne und sich sicher ist, dass es nicht gut aussehe. Den genauen Aufgabentext weiß ich leider nicht mehr.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2021 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.