Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Januar 2022

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Die Klägerin nimmt den Beklagten nach einem Hundebiss auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Sie ging an dem besagten Tag an dem Grundstück des Beklagten vorbei. Sie führte ihren eigenen Hund an der Leine, wobei die Leine um ihr Handgelenk gewickelt war. Auf dem Grundstück des Beklagten lief sein Hund herum. Der Hund des Beklagten rannte, als die Klägerin vorbeiging, auf sie und ihren Hund zu. Es kam zu einem Gerangel zwischen den Hunden, wobei der Hund der Klägerin nicht entweichen konnte, weil sie die Leine fest um ihr Handgelenk hatte. Dabei wurde der eigene Hund und auch sie selbst verletzt. Urteilsklausur Prozessuale Probleme: Zuständigkeit (12, 13 oder 32 ZPO), unbezifferter Klageantrag (253 II Nr. 2 ZPO), Feststellungsinteresse (256 ZPO), Klagehäufung (260 ZPO) Materiell: Tierhalterhaftung nach 833 S. 1 BGB (Problem im Mitverschulden, weil die eigene Tiergefahr analog § 254 BGB nicht berücksichtigt werden kann, deshalb musste inzident geprüft werden, ob der Beklagte neben Gefährdungshaftung auch aus Verschulden haftet. Nach der Rechtsprechung wird 840 III BGB analog angewandt, wenn derjenige auch aus 833 BGB und daneben auch aus 823 BGB, 823 I, II i.V.m. § 2 I LHundG NRW wegen der Anleinpflicht ging dann durch)

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2022 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.