Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom November 2021

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Gegenstand der Prüfung war die Rücknahme bzw. der Widerruf einer Genehmigung für den Verkehr mit dem Mietwagen. Der Kläger war Inhaber einer fiktiven Genehmigung selbständig als Taxifahrer tätig. Die Genehmigung richtet sich nach dem PBefG und die einschlägigen Normen waren zu prüfen. Es trat Fiktionswirkung nach § 15 I 5 PBefG ein. Daraufhin wurde die Genehmigung zurückgenommen mit der Begründung der Kläger sei unzuverlässig. Der Kläger wurde bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Es erging ein Strafbefehl und es wurde die Fahrerlaubnis gezogen wegen Trunkenheit im Verkehr. Es erging ein Strafbefehl wegen Beleidigung eines Fahrgasts. Es erging ein zweimonatiges Fahrverbot wegen versuchter Nötigung. Aufgrund dieser Kriterium war abzuwägen, ob der Kläger unzuverlässig ist. Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Der Kläger klagte auf Erteilung der Genehmigung, d.h. einschlägig war die Versagungsgegenklage in Form der Verpflichtungsklage. Es musste ein Urteil gefasst werden.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2021 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.