Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom April 2022

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

8,35

Gesamtnote 1. Examen

9,74

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Vermögensdelikte bei uns leider keine StPO

Paragraphen: §253 StGB, §255 StGB, §249 StGB, §242 StGB, §240 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Unsere Prüfung begann mit einem viel zu langem Sachverhalt (eine ganze Din A4 Seite). Er hatte circa 5 Absätze mit vielen Details. Wir kamen auch bei Weitem nicht mit der Prüfung des gesamten Sachverhalts durch. Ich meine er lautete in sinngemäß wie folgt: D hat dem A sein Telefon weggenommen. Nun plant A mit B und C unter Einwirkung mit Gewalt sich sein Telefon von dem D zurückzubeschaffen. A, B und C gehen daher zur Wohnung des D und fordern ihn auf das Telefon von A herauszugeben. Dieser weigert sich. Daraufhin schlagen A, B und C auf den D ein. Obwohl D bereits auf dem Boden liegt, weigert er sich weiterhin das Telefon herauszugeben. A nimmt beim Herausgehen das Telefon von D mit. Er möchte dieses jedoch als Pfand mitnehmen, um den D dazu zubringen ihm sein Telefon wieder zugeben. B und C bleiben noch weiter in der Wohnung und schlagen erneut auf D ein. Da dieser sich jetzt nicht mehr wehren kann entscheiden sie sich auch noch den Fernseher des D aus der Wohnung herauszunehmen. Zunächst sammelten wir mögliche Delikte: Diebstahl, räuberische Erpressung, Erpressung, Raub, Schwerer Raub, Nötigung und Körperverletzung (diese hatten zwei von uns vergessen zu erwähnen, weil der SV so lang war). Die Körperverletzungsdelikte wollte sie nicht mit uns prüfen, sondern, lediglich einmal die Normen inkl. Nummern hören. Anschließend gab sie die jeweils zu prüfenden Delikte vor. Wir begannen mit dem versuchten Diebstahl am Telefon des A. Dort kamen wir jedoch wegen des Merkmals fremd nicht weiter. Auch ein Raub schied aus diesem Grund aus. Als nächstes gingen wir meine ich zur versuchten Räuberischen Erpressung. Dort scheiterten wir an der rechtswidrigen Zueignungsabsicht, da A schließlich weiter Eigentümer des Telefons war. Schließlich prüften wir eine versuchte Nötigung von A, B, C ggü. D. Auch einen Diebstahl am Telefon von A am Telefon des D schlossen wir aus, da A die Absicht einer Rückübereignung hatte und das Telefon nur als Pfand mitnehmen wollte. Lasst euch von den Protokollen nicht verunsichern. Bei uns wäre die beste Vorbereitung gewesen einfach allgemein die Vermögensdelikte zu wiederholen. StPO Fragen stellte sie leider keine bei uns. Ich drück euch die Daumen und mit den Voraussetzungen für die Vermögensdelikte könnt ihr denke ich sehr weit kommen!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im April 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.