Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2022

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1 2 3

Note staatl. Teil 1. Examen

9,0 9,0 9,25

Gesamtnote 1. Examen

9,6 9,3 9,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Fachaufsicht, Rechtsaufsicht, Beleihung, Privatisierung

Paragraphen: §42 VwGO, §40 VwGO, §118 GemO, §2 GemO, §28 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer beginnt mit dem Verlesen eines Sachverhalts. In dem Sachverhalt ging es um die Große Kreisstadt K, die durch einen Gemeinderatsbeschluss die Privatisierung der Verkehrsüberwachung beschloss. Dabei sollte eine Firma eigene „Politessen“ zur Verkehrsüberwachung und Kontrolle von geparkten Autos übernehmen. Sobald ein solcher Falschparker ermittelt wurde, sollte das örtliche Ordnungsamt verständigt werden und nach dessen Vorgaben abgeschleppt werden. Anschließend entscheidet die zuständige Bußgeldstelle über den Erlass eines Kostenbescheids. Als das zuständige Regierungspräsidium von dem Gemeinderatsbeschluss Kenntnisse erlangte, stellte es die Rechtswidrigkeit fest und erlässt einen Bescheid gegen die K mit zwei Verfügungen. Nach S.1 des Bescheids, wird die K angewiesen die Verkehrskontrolle selbst zu übernehmen. Nach S.2 wird der Gemeinderatsbeschluss aufgehoben. Dabei handelt das Regierungspräsidium auf Grundlage von §110 PolG bezüglich S.1 und §123 GemO bezüglich S. 2. Zu prüfen waren die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens der K. Der erste Prüfling sollte nicht mit der Zulässigkeit starten, sondern die rechtliche Ausgestaltung der Verkehrsüberwachung durch das private Unternehmen erklären. Danach wurden die Voraussetzungen der Beleihung geklärt und wovon diese Abzugrenzen ist. Dabei wurde insbesondere auf die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage hingewiesen. Hier hat der Prüfer geholfen und darauf hingewiesen, dass keine Rechtsgrundlage vorliegt. Danach wurde noch die Zulässigkeit geprüft. Hierbei wurde die Klageart und die Klagebefugnis problematisiert. Es wurde zunächst das Vorliegen der Außenwirkung im Rahmen von §35 S.1 VwVfG diskutiert. Anschließend wurde im Rahmen von §42 II VwGO eine mögliche Verletzung von Rechten der Gemeinde problematisiert. Hierbei musste jeweils zwischen der Rechts- und der Fachaufsicht differenziert werden.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg im Juni 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.