Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom Oktober 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

M (während Corona Pandemie) wollte schon immer ein Restaurant eröffnen und wittert während der Pandemie die Gelegenheit, einen günstigen Mietvertrag zu bekommen. Er schließt mit dem V am 1.4.2020 einen Vertrag bei dem er monatlich 3000 € Miete zahlt. Dabei geht M davon aus, dass die Beschränkungen für die Gastronomie bald abgeschwächt bzw. aufgehoben werden und er dann „durchstarten“ könne. V sieht die Situation kritischer und glaubt das nicht, freut sich aber, dass er seine Räume vermieten kann. Der Vormieter der Räume musste noch 4000€ Miete bezahlen. Bis einschließlich Mai den Jahres (2020) ist aufgrund der Pandemiebeschränkungen die Gastronomie geschlossen; von Juni bis Oktober ist die Gastronomie geöffnet und von November bis Mai 2021 ist die Gastronomie wieder vollständig geschlossen. M gerät in Zahlungsschwierigkeiten und zahlt ab August 2020 keine Miete mehr, die jeweils im Voraus für den ganzen Monat zum Dritten Werktag zu entrichten ist. Am 14.02. kündigt V dem M den Mietvertrag und übergibt dem M einen Brief. Zwischenzeitlich hat der M auf eigene Kosten einen Bausatz für einen Wintergarten gekauft, den er erst bei sich zuhause lagert. Der Bausatz wird zur Sicherheit an den L übereignet, seinen Lieferanten, bei dem er eine Schuld iHv 6000€ hat. Erst danach baut der M den Bausatz auf dem vermieteten Gelände auf. Des Weiteren hat der M im Restaurant ein Gemälde aufgehängt, das er von seinem Onkel geerbt hat. Erst am 31.3. räumt M das Restaurant und übergibt V die Schlüssel. V will von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, muss aber feststellen, dass M in der Zwischenzeit das Bild an K verkauft hat, drei Tage später fordert V K auf, ihm das Bild zu geben 1. Kann V von M Zahlung verlangen und wenn ja, wie hoch ist diese? (Es wurde hier nicht explizit nach Mietzahlungen gefragt) 2. Kann L von V die Herausgabe des Wintergartens verlangen? L macht seine Ansprüche geltend. 3. Kann V gegen K Ansprüche geltend machen. K sagt er hatte keine Kenntnis, wobei K mitbekommen hat, dass M in Zahlungsschwierigkeiten war und das Restaurant ausgeräumt hat. Zudem hat K von M plötzlich ein Verkaufsangebot bekommen, nachdem M zunächst ein Kaufangebot von K zu einem früheren Zeitpunkt ausgeschlagen hatte. V sagt, es könne ja nicht angehen, dass sein Vermieterpfandrecht nichts wert sei. Art. 240 §§ 2, 7 sind abgedruckt

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.