Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 | 2 | 3 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
9,0 | 9,0 | 9,25 |
Gesamtnote 1. Examen |
9,6 | 9,3 | 9,5 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Anfechtungsklage, Rücknahme, Baurecht
Paragraphen: §42 VwGO
Prüfungsgespräch: hält Reinefolge ein
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer teilte uns zunächst einen relativ langen Fall aus, diesen durften wir auch beschmieren. Der Fall wurde nach der Prüfung wieder eingesammelt, sodass ich den SV nur grob aus meinem Gedächtnis wiedergeben kann. Herr X wollte eine Lagerhalle für Heu, sowie ein Haus auf seinem Grundstück bauen. Ein Bebauungsplan existierte nicht. Hierfür erhielt der X, nachdem er den zuständigen Beamten bestochen hatte, auch eine Baugenehmigung. Die Baugenehmigung wird nachträglich von der Gemeinde wieder zurückgenommen, da der zuständige Bearbeiter für den Bauantrag bestochen wurde. Gegen den Bescheid der Rücknahme wollte der Kläger nun vorgehen. Zunächst sollten die Sachentscheidungsvoraussetzungen überprüft werden. In diesem Zusammenhang sollte gleich der Unterschied zwischen Sachurteilsvoraussetzungen und Sachentscheidungsvoraussetzungen dargestellt werden. Insbesondere sollten auch die Normen, die eine Verweisung an das zuständige Gericht regeln, genannt werden. Zudem sollten auch gleich die zuständigen Gerichte genannt werden, das heißt die Norm des Art. 1 II AGVwGO. Danach wurden ganz durcheinander die einzelnen Voraussetzungen der Zulässigkeit geprüft. Diese sollte der Prüfer von selbst ausgeführt und auf den Sachverhalt angewendet werden. Ich empfehle euch, von selbst so viel wie möglich zu sagen und das Wissen „rauszuhauen“. Der Prüfer wird euch nicht unterbrechen und so könnt ihr glänzen und Punkte sammeln. Es wurden somit alle Sachentscheidungsvoraussetzungen abgeprüft. Herr Straubinger legte insbesondere viel Wert auf den Obersatz. Dieser sollte genau formuliert werden. Für die Begründetheit blieb nicht mehr viel Zeit, da wir die Zulässigkeit doch sehr genau abgesprochen haben. Anschließend ging es dann um die Passivlegitimation und wer denn hier der richtige Beklagte sei. Leider wurde es hier etwas durcheinander und chaotisch. Wir Prüflinge wussten teilweise nicht, was er genau von uns hören wollte. Sodass ich hier kaum Angaben machen kann. Am Schluss ging er nochmal kurz auf die Bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 29ff ein. Die Prüfung im öffentlichen Recht war für uns der letzte Teil der mündlichen Prüfung. Daher waren wir bereits alle sehr ausgelaugt und fertig. Der Prüfer hat uns mit seinen Fragen, vor allem im Rahmen der Begründetheit, leider sehr verwirrt, sodass wir teilweise nicht wussten was wir antworten sollen. Aus diesem Grund kann ich euch leider auch nicht viel dazu schreiben. Wir hatten am Ende alle ein schlechtes Gefühl, dies hat sich jedoch nicht auf die Bewertung niedergeschlagen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Juli 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.