Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Februar 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

M und V sehen ihr gemeinsames Kind, das 2 Monate alt ist, als Belastung. M will mehr Freizeit und der V sieht das Kind als eine finanzielle Belastung an. Sodann besprechen beide, dem Kind ein tödliches Gift zu verabreichen. Die M verschafft sich dazu Zutritt zu den Räumlichkeiten ihres ehemaligen Arbeitgeber. Ihren Schlüssel hatte sie damals, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach behalten, der Arbeitgeber hatte dies nicht gemerkt. Als die M dann das Gift aus den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers entwendet hatte, begab sie sich nach Hause. Der V verließ die Wohnung. Die M füllte dann das Gift in die Baby-Flasche des Kindes und vermischte das Gift mit der Milch. Als sie neben dem Bett stand und das Kind sah, entschied sie sich um und schüttete das Gift ungenutzt weg. Am Ende wurde noch gefragt, ob die Staatsanwaltschaft für die M und den V einen Pflichtverteidiger bestellen muss. 1. Strafbarkeit von M und V 2. Muss die Staatsanwaltschaft für die M und den V einen Pflichtverteidiger bestellen?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2022 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.