Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
In der Klausur wurde neben dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht hauptsächlich Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere KG- und OHG-Recht sowie die Haftung des Kommanditisten und die Wirkungen des Handelsregisters überprüft. Relevant war beispielsweise die Wirksamkeit der Stellvertretung der KG durch die Gesellschafter. Bei der Haftung des Kommanditisten war relevant, wann dieser in die KG eingetreten bzw. ausgeschieden ist. Es war außerdem unter anderem zu prüfen, in welcher Höhe der Kommanditist die Einlage geleistet hatte und ob eine Rückzahlung an den Kommanditisten erfolgte. Außerdem spielten im Rahmen der Haftung die Wirkungen des Handelsregisters nach § 15 HGB eine Rolle. Zu prüfen waren § 15 Absatz 1 und Absatz 3 HGB. Hier kam es auch darauf an, dass die Bekanntmachung zwar richtig, aber die Eintragung an sich falsch war. Ferner war auch die Wirksamkeit der Erteilung der Prokura zu prüfen. Hier war zu prüfen, inwiefern die Gesellschafter allein oder nur gemeinsam Prokura erteilen konnten.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2022 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.