Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

In der Klausur ging es hauptsächlich um die Prüfung der Betrugsdelikte, insbesondere war dabei relevant der Kreditbetrug, § 265b StGB. Dort war relevant eine saubere Darstellung der verschiedenen Tatbestände, insbesondere auch eine Abgrenzung zu § 266 StGB. Auch bei § 266 StGB war eine saubere Prüfung notwendig. Bei der Prüfung von § 263 StGB, war auch § 263 Abs.3 StGB relevant, sowie der Vermögensverlust großen Ausmaßes, der verneint werden konnte. In Strafprozessualer Hinsicht waren die Zeugenaussagen zu prüfen, wichtig waren dabei § 136 a StPO, sowie 136 StPO, sowie das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO und die damit einhergehende Verwertbarkeit einer trotzdem getätigten Aussage. Der Zweite Teil der Klausur befasste sich mit Körperverletzungsdelikten, insbesondere war dabei §§ 223, 224 StGB zu prüfen. Schließlich war die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu entwerfen, sowie eine zusätzliche Verfügung. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sollte in diesem Fall die Anklage sein.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2022 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.