Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom September 2022

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

9.49

Gesamtnote 1. Examen

9.01

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Diebstahl, Qualifikation und Regelbeispiele, gefährliches Werkzeug, Sicherheitsetikett

Paragraphen: §242 StGB, §243 StGB, §244 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Er fing mit folgenden StPO Fragen an: Unterscheidung Kern- und Nebenstrafrecht Beispiele aufzählen für Nebenstrafrechte (BtMG, StVG usw.) Welche Gerichte gibt es (AG, LG, OLG, BGH) Wer ist Eingangsinstanz Wer ist die zweite Instanz und wie nennt man sie? (Berufungsinstanz) Wer ist dritte Instanz und wie nennt man sie? (Revisionsinstanz) Kann man bei jedem Gericht Berufung einlegen? (nein, bei LG als Eingangs nur Revision) Unterschied Revision/Berufung Was sind Revision und Berufung eigentlich? -> Rechtsmittel -> Definition Weitere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe Nach meiner Erinnerung ging es dann weiter mit dem Strafrechtfall: A geht in den Laden des B und geht zum Regal, wo eine Axt zum Holzfällen liegt. Er steckt diese in seine Tasche unter einen Haufen seiner mitgenommenen Sachen, nachdem er das Sicherungsetikett abgerissen hat. Außerdem nimmt er einen Akkuschrauber, klebt den Barcode eines günstigeren Geräts darauf, bezahlt an der Kasse (den vermeintlich günstigen Artikel) und geht nach draußen. Da er vom Ladendetektiv bei allem beobachtet wurde, nimmt dieser die Verfolgung auf. Er läuft einige Zeit lang bis er weit weg vom Laden ist. Der Ladendetektiv war aber schnell und trifft auf ihn. Sie haben einen kurzen Kampf und A beißt ihn. Anschließend lässt er die mitgenommenen Gegenstände fallen und läuft weg. Wie hat er sich strafbar gemacht? Dieser Fall ließ uns erstmal schlucken da wir bereits zahlreiche Probleme, Tatkomplexe und verschiedene Delikte erkannten und uns nicht einleuchtete, wie wir all das in 20 Minuten lösen sollten. Tatsächlich haben wir nur den ersten Tatkomplex geprüft (Einstecken der Ware) und sind dabei nicht einmal zur Urkundenfälschung gekommen. das Vorbeigehen an der Kasse sowie den ganzen Abschnitt mit dem Ladendetektiv haben wir nicht geprüft, sondern nur anfangs beim Tatkomplexe Gliedern angesprochen. Beim ersten Tatkomplex sollten wir erstmal sagen, was uns so einfällt: §§ 242, 243, 244. Dann haben wir begonnen. Zunächst haben wir den objektiven Grundtatbestand des § 242 geprüft, dabei Fremde bewegliche Sache genau definiert, Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams. Ladeninhaber hat generellen Gewahrsamswillen bezüglich aller Sachen im Laden. Dieser Gewahrsam wird durch A gebrochen, indem er es in seine Tasche steckt -> Gewahrsamsenklave. Anschließend wollte ein Mitprüfling bereit mit dem subjektiven Tatbestand weitermachen. Er wollte jedoch zunächst den objektiven Qualifikationstatbestand des § 244 hören. Waffe? (- ) Nicht dazu bestimmt, andere Menschen zu verletzen. Gefährliches Werkzeug? Hier liegt des Öfteren ein Schwerpunkt in den Prüfungen dieses Prüfers. Guckt euch daher unbedingt alle Ansichten mit allen Argumenten an! Waffenersatzfunktion, Verwendungsvorbehalt… Nachdem wir die Eigenschaft als Gefährliches Werkzeug bejaht haben, ging es weiter mit dem subjektiven Tatbestand. Vorsatz, Zueignungsabsicht, Rechtswidrigkeit und Vorsatz diesbezüglich. Alles sehr sauber definiert und subsummiert, obwohl hier unproblematisch.
Anschließend prüften wir noch das Regelbeispiel des § 243: Sicherungsetikett? (-) Sicherungsetikett verhindert nicht die Wegnahme, sondern deckt lediglich eine bereits erfolgte Wegnahme auf. Anschließend sollten wir noch den Unterschied zwischen einem Regelbeispiel und einer Qualifikation nennen: Qualifikationen sind eigene Tatbestände mit zwingender Rechtsfolge. Der Vorsatz muss sich auf diese beziehen. Regelbeispiele sind lediglich Strafzumessungsregeln. Der Richter hat hierbei die Möglichkeit, von den Beispielen abzuweichen, wenn er trotz der Einschlägigkeit nicht von einem schweren Fall des Diebstahls ausgeht oder einen unbenannten Fall anzunehmen (was beides einen hohen Begründungsaufwand erfordert). Dann war die Prüfung vorbei entspannt euch, nehmt euch mal eine Stunde um alle STPO-Fragen aus den Protokollen aufzuschreiben und sie anscheinend erstmal alleine, dann mit Lehrbuch/Internet zu beantworten. Lernt sie dann auswendig (Und teilt das Dokument mit euren Mitprüflingen, die freuen sich und ihr habt definitiv keinen Nachteil, sondern der Erfahrung nach eher einen großen Vorteil, wenn eure Mitprüflinge gute Antworten geben können, es zieht die ganze Gruppe nach oben! Für die Fälle lernt die Basics aus den Vermögensdelikten, vor allem Diebstahl samt Qualifikationen und Regelbeispielen mit guten Definitionen. Er soll außerdem auch Straßenverkehrsdelikte mögen. Ansonsten: Viel Spaß in der Prüfung, mit ihm habt ihr es wirklich gut erwischt! Legt ihn, wenn ihr ansonsten unangenehme Prüfer habt, in die Mitte, damit ihr eine „Verschnaufpause“ habt 😉

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im September 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.