Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 | 2 | 3 | 4 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
8,5 | 8,7 | 7,8 | 4,8 |
Gesamtnote 1. Examen |
9,5 | 9,8 | 8,7 | 6,5 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer griff den Klima-Kleber Fall auf und fragte uns, was denn wäre, wenn der B (der im Stau steht) zu spät zur Arbeit kommt und der Chef ihm für diese Stunde (20€) keinen Lohn zahlen will. Hat B Anspruch auf den Lohn? Woraus ergibt sich das? Dann mussten wir den Arbeitsvertrag vom Dienstvertrag abgrenzen. Damit haben wir eine Zeit zu tun gehabt. Die Frage, ob das Nachholen der Arbeitszeit nach 275 BGB unmöglich geworden ist (wegen absoluter Fixschuld – in Abgrenzung zur relativen Fixschuld). Hat der B dann vielleicht Schadensersatzansprüche gegen die Aktivisten? Vertragliche Ansprüche wurden verneint, aber gesetzliche Ansprüche dann geprüft. Dann hat er denn Fall der getöteten Radfahrerin erwähnt und wir sollten kurz mögliche Ansprüche nennen. In Frage kam hier 823 I und II und ob dieser Anspruch auch auf die Erben übergehen kann etc. Lag die Kausalität vor? Dann war der B plötzlich selbstständiger Handwerker und wir sollten 823 i.V.m mit dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb prüfen. Dies scheiterte dann aber an der Betriebsbezogensheit des Eingriffs der Aktivisten. Dann war es bisschen Fragen-Pingpong. Themen waren: Kein Lohn ohne Arbeit und SE aus Delikt. Was stellt ein sonstiges Recht i.S.d 823 dar etc. Insgesamt war es eher ein Rechtsgespräch mit vielen kleinen Fragen und Diskussionen. Auf das Ergebnis kam es gar nicht so genau an, sondern auf unsere Argumente. Viele Fragen waren dann auch frei und jeder sollte mal seine Meinung dazu sagen. Er prüft gerne die Basics des Zivilrechts und die grundsätzliche Struktur des Anspruchsaufbaus, aber ansonsten kann ich nicht genau sagen, was noch drankam.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im November 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.