Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
5 |
Gesamtnote 1. Examen |
5 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Urteilsverfassungsbeschwerde
Paragraphen: §2 GG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin schilderte uns zu Beginn der Prüfung einen Fall. Es wurde ein Landesgesetz erlassen, dass Polozisten dazu verpflichtet, bei Vornahme von Amtshandlungen ein Namensschild zu tragen. Ausnahmen davon waren zulässig und könnten durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Polizistin P wehrte sich gegen dieses Gesetz und beantragt Befreiung von der Kennzeichnungspflicht. Die Klage ging durch alle Instanzen. Es war dann eine Urteilsverfassungsbeschwerde zu prüfen. Nachdem der Sachverhalt von Prüfling zusammengefasst wurde, wurde mit der Zulässigkeit begonnen. Im Rahmen der Beschwerdefähigkeit wurde auf das Sonderstatusverhältnis eingegangen. Zu diesem Punkt sollte jeder etwas sagen. Innerhalb der Beschwerdefähigkeit wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht als verletztes Grundrecht genannt. Beim Beschwerdegegenstand war es wichtig, auf das letztinstanzliche Urteil und nicht auf das Gesetz abzustellen. Die restlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen waren unproblematisch und wurden schnell abgehakt. In der Begründetheit sollte zunächst ein korrekter Obersatz zu einer Urteilsverfassungsbeschwerde genannt werden. Auf die korrekte Formulierung wurde hier sehr viel Wert gelegt. Bei der Bestimmung des Schutzbereichs wurde näher darauf eingegangen, was der Schutzbereich des APR beinhaltet. Danach musste der klassische Eingriffsbegriff definiert und darunter subsumiert werden. Innerhalb der Rechtfertigung des Eingriffs mussten die Schranken festgelegt werden, in unserem Fall die Schrankentrias, und wir mussten aufzeigen, welche Schranke in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang sind wir auf das oben genannte Gesetz eingegangen, Hier war zunächst die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu klären. Hier legte die Prüferin viel Wert auf die Gesetzgebungskompetenzen und ging an dieser Stelle über den Fall hinaus. Hier hatte das Land die Gesetzgebungskompetenz (Polizeigesetz). Mehr wollte sie zur formellen Verfassungsmäßigkeit nicht hören. Bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit ging es dann nur um die Verhältnismäßigkeit. Dort mussten die einzelnen Voraussetzungen und deren Definitionen genannt und im Anschluss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Insgesamt lief die Prüfung sehr schleppend voran, sodass wir den europarechtlichen Fall, den die Prüferin uns noch vorbereitet hatte, nicht mehr geschafft haben. Stattdessen fragte sie uns, was die Funktionen von Grundrechten sind. Die Prüferin wollte dazu die Stichworte Abwehrfunktion, Institutionsgarantie, Vornahme Funktion, Schutzpflichten, Anspruch auf Teilhabe und Leistung und Beteiligungs-Ansprüche hören. Insgesamt war es der Prüferin sehr wichtig, dass man argumentiert hat. Dies machte sich u.a. darin bemerkbar, dass sie bei jedem problematischen Punkt reihum nach der Meinung der Prüflinge gefragt hat.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Dezember 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.